Hrsg. von Joachim Francke/Alexander Gagel/Dirk Bieresborn, 2. Aufl 2017, Baden-Baden Nomos, 422 S., broschur, 54 Euro, ISBN 978-3-8487-3489-4.
Dass ein Werk mit diesem Titel in der Zeitschrift „Der Medizinische Sachverständige“ vorgestellt werden muss, bedarf keiner Erläuterung. Es ist, wie die Neuauflage nach rund acht Jahren zeigt, auf dem Weg zu einem Standardwerk. Der Autorenkreis ist vor allem um Richter von Sozial- und Landessozialgerichten erweitert worden, so dass sich der Schwerpunkt des Buches etwas verschoben hat. Die Teile, die sich mit der Begutachtung in den einzelnen Sachgebieten des Sozialrechts, also Renten-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Schwerbehindertenrecht, beschäftigen, sind deutlich ausgeweitet worden. Dies hat dem Buch gut getan, zumal auf der anderen Seite die Teile, die die Begutachtung ausgehend von den medizinischen Fachgebieten – Orthopädie, Innere Medizin, Nervenheilkunde, Psychiatrie/Psychotherapie – aus in den Blick nehmen, geblieben sind.
Dass sich sowohl die Juristen als auch die Mediziner auf die großen Gebiete beschränkt haben, ist eine Stärke des Buches, weil es sich auf die wesentlichen Punkte konzentriert, keinen – heutzutage fast nicht einzulösenden – umfassenden Anspruch erhebt und handlich bleibt.
Neben den in einem solchen Buch zu erwartenden grundlegenden Ausführungen über medizinische Gutachten und Beweisbeschlüsse sind ausgesprochen positiv hervorzuheben die Teile, die richterliche Erwartungen formulieren oder sich an die Anwaltschaft als Vertreter der Klägerinnen und Kläger wenden (vgl. § 11 Anwaltliche Angriffsmittel gegen ungünstige Gutachten). Selbst oder – besser – gerade diese Teile sind medizinischen Sachverständigen als Lektüre anzuraten, damit „man weiß, worauf man sich einlässt oder was auf einem zukommen kann“.
Wichtig für die tägliche Arbeit des Sachverständigen sind aber vor allem die Abschnitte über die einzelnen sozialrechtlichen Sachgebiete. In ihnen werden die jeweiligen begutachtungsrelevanten Fragen in die dem juristischen Laien oft unklaren juristischen Zusammenhänge gestellt und so verdeutlicht, warum welche Fragen gestellt werden und worauf sie abzielen.
Insgesamt ist das Werk – auch angesichts seines Preis-Leistungsverhältnisses – jedem Sachverständigen, der sich im Sozialrecht betätigt, als unverzichtbarer Teil seiner Handbibliothek zu empfehlen. Und für derart tätige Juristen – sei es als Anwalt, Richter oder bei einer Behörde – aus dem juristischen Blickwinkel ebenso.
P. Becker, Kassel