Von W. Bayerlein, Hrsg. Katharina Bleutge / Wolfgang Rößner, 5. Aufl. 2015, München, Beck-Verlag, gebunden 1033 Seiten, Preis: 125,00 Euro; ISBN 978-3-406-66417-5
Das anzuzeigende Werk behandelt alle Fragen des Sachverständigenrechts von der Aufnahme der Tätigkeit bis zu (der Verjährung) der Vergütung. Es kann zu Recht beanspruchen, „das“ Handbuch zum Sachverständigenrecht zu sein. Auch wenn der Herausgeber der 1. bis 4. Auflage und „Namenspatron“ Dr. Walter Bayerlein, Vorsitzender Richter am OLG a.D., die Herausgeberschaft in jüngere Hände gelegt hat, garantiert er durch seine Mitarbeit an zentralen Kapiteln, wie z.B. „§ 20 Ablehnung des gerichtlichen Sachverständigen“ die allgemein geschätzte hohe Qualität des Werkes. Die weiteren Autoren sind überwiegend Richter und Rechtsanwälte, die mit den verschiedenen Facetten des Sachverständigenrechts vertraut sind.
Die einzelnen Kapitel des Buches sind die Aufnahme der Sachverständigentätigkeit mit einer Darstellung der Rechtsgrundlagen, die Sachverständigentätigkeit im privaten Bereich sowie – mit ca. 200 Seiten ein Schwerpunkt – im gerichtlichen und behördlichen Verfahren, die außergerichtliche Streitbeilegung, Aufbau und Gestaltung von Sachverständigengutachten sowie das Urheberecht an ihnen, als weiterer Schwerpunkt mit ca. 100 Seiten die Haftung und Haftpflichtversicherung des Sachverständigen, dessen Vergütung und Schwerpunkte seiner Tätigkeit. Abgerundet wird das Werk durch einen Anhang mit den einschlägigen Rechtsgrundlagen vom BGB bis zum JVEG und den Muster-Sachverständigenordnungen von DIHK und ZDH.
Das Buch wendet sich nach Titel, Konzeption und Inhalt an alle Sachverständigen auf allen Gebieten. Die medizinischen Sachverständigen, die – wie schon ihr Titel sagt – im Mittelpunkt dieser Zeitschrift stehen, sind nur eine Gruppe unter mehreren. Sie sind aber eine traditionell wichtige Gruppe, wie auch „§ 52 Die Tätigkeit des medizinischen Sachverständigen unter besonderer Berücksichtigung des Arzthaftungsprozesses“ belegt. Das von Dr. Dietmar Franzki, Vorsitzender Richter am OLG, verfasste Kapitel zeigt durch seine klaren Bezugnahmen auf die anderen Teile des Sachverständigenhandbuchs die Bedeutung des allgemeinen Sachverständigenrechts für den medizinischen Sachverständigen. Auf der anderen Seite wäre es jedoch aufgrund der Bedeutung von medizinischen Sachverständigengutachten (vgl. nur § 1 Rdnr. 1 des „Bayerlein“) wünschenswert, wenn auch auf die Leitlinie 094/001 „Allgemeine Grundlagen der medizinischen Begutachtung“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. verwiesen würde, die ggf. sogar im Anhang abgedruckt werden könnte.
Dessen unbeschadet kann nur festgestellt werden: Ohne Rückgriff auf „den Bayerlein“ kann auch zu Fragen des Sachverständigenrechts für medizinische Sachverständige nicht abschließend und qualifiziert Stellung genommen werden. Er ist für jede vertiefte Beschäftigung mit dem Sachverständigenrecht, sei es bei Gericht, in einer Rechtsanwaltskanzlei oder Sachverständigenpraxis, unverzichtbar.P. Becker, Kassel