Petra Nieder, Christa Rieck, Eberhard Losch, Klaus-Dieter Thomann (Hrsg.)
Die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)
Kommentar zur Versorgungsmedizin-Verordnung
Handbuch für Mitarbeiter in Betrieben, Verwaltungen, Sozialverbänden, für Richter, Anwälte, Ärzte und Betroffene
2. aktualisierte und erweiterte Neuauflage 2024, Referenz-Verlag, Frankfurt-Verlag der IVM GmbH und Co.KG
ISBN: 978-3-943441-29-1, 375 S.,
Hardcover mit Lesebändchen, 58,00 €
Seit dem ersten Erscheinen dieses Werkes, wurde das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) auf der Basis der am 11.03.2009 in Deutschland in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) einer umfassenden Reform mit dem Ziel unterzogen, die inklusive Gesellschaft voranzubringen und Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Die vierstufige Einführung des BTHG betraf das Schwerbehindertenrecht mit Neuregelungen zu den mobilitätsbezogenen Merkzeichen zum 01.01.2017 sowie mit der endgültigen Eingliederung des SGB IX als dessen Teil 3 zum 01.01.2020.
Bemessungsgrundlage für die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und von den medizinischen Sachverständigen verbindlich anzuwenden sind seit dem 01.01.2009 die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“. Als Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) sind sie Bestandteil der VersMedV und ermöglichen als maßgebliches Grundgerüst somit allen Verfahrensbeteiligten einschließlich der Sozialgerichte eine Überprüfung der Verwaltungsentscheidungen.
Jedes Jahr werden mehr als 2 Millionen Anträge auf Anerkennung einer Behinderung nach § 69 SGB IX gestellt. Vor ihrer Entscheidung holt die zuständige Behörde Befundberichte der behandelnden Ärzte ein. Grundlage der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) ist die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassene Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Diese enthält Anhaltspunkte für die Beurteilung einer Behinderung.
Das vorliegende Werk hat sich als Standardwerk für die Erklärung und Kommentierung des Verordnungstextes durchgesetzt. Die Kommentare sind auch für nicht medizinisch vorgebildete Leser verständlich. Darüber hinaus werden weitere, im Feststellungsverfahren zu beachtende Vorschriften berücksichtigt.
Die überarbeitete, aktualisierte und erweiterte Fassung des Kommentars zur Versorgungsmedizin-Verordnung ist für alle diejenigen von Interesse, die in die Feststellung und Überprüfung des Grades der Behinderung involviert sind: Behandelnde Ärzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schwerbehindertenvertretungen, Sozialverbände, Versorgungsverwaltungen, Kommunen, Sozialgerichte, Rechtsanwälte und Betroffene.
Der Rezensent ist aus eigener Erfahrung mit der Beurteilung im Schwerbehindertenrecht im Rahmen von Verfahren an den Sozialgerichten seit Jahren regelmäßig befasst. Die diesem Werk eingepflegten Kommentare zu den einzelnen Behinderungen sind fachlich ausgezeichnet aufbereitet, informativ und hilfreich, auch für erfahrene Gutachterinnen und Gutachter und zeugen darüber hinaus von hoher Kompetenz der Verfasserinnen und Verfasser dieser Beiträge. Selbstverständlich profitieren von den Kommentaren auch Behörden und Richterinnen und Richter an den Sozialgerichten.
Die einzelnen Krankheitsbilder werden verständlich erläutert, darüber hinaus aber auch äußerst hilfreiche Informationen für die differenzierte Begründung desjeweiligen Behinderungsgrades gegeben. Das Werk erweitert den Horizont und die zeitgemäße Sichtweise für das Kapitel „Behinderung“ ganz erheblich. Es sollte daher bei Sachverständigen, die mit der Beurteilung von Behinderungszuständen befasst sind, ebenso wie bei Behörden und Sozialgerichten, nicht in der Bibliothek fehlen.
Der aktualisierten und erweiterten 2. Neuauflage des Werkes wird vor diesem Hintergrund eine weite Verbreitung gewünscht.
Th. Müller, Döbeln