Hufelandgesellschaft (Hrsg.)
8. Auflage 2020, VIII und 79 Seiten, kartoniert, Georg Thieme Verlag, Stuttgart, 29,99 Euro
ISBN 978-3-13-243292-5
eISBN (PDF) 978-3-13-243293-2
eISBN (ePub) 978-3-13-243294-9
Das von der Hufelandgesellschaft herausgegebene „Hufeland-Leistungsverzeichnis“ – bisher der „Besonderen Therapierichtungen“, jetzt „Integrative Medizin“ – liegt inzwischen in der 8., aktualisierten Auflage vor. Angeblich handelt es sich um „eine bewährte Orientierungshilfe zur Abrechnung von Leistungen der Naturheilkunde, komplementären und intergrativen Medizin für Ärzte, Krankenkassen, privatärztliche Abrechnungsstellen und Versicherer“, so der Vorstand der Hufelandgesellschaft im Vorwort zur neuen Auflage.
Die zahlreichen Abrechnungsempfehlungen für die verschiedenen, großenteils ausgesprochen umstrittenen Methoden sind jedoch – wie auch in der Vergangenheit – durch keinerlei neutrale fachliche Stellungnahmen, etwa von Ärztekammern oder wissenschaftlichen Fachgesellschaften, begründet; zudem sind sie teilweise aus gebührenrechtlicher Sicht sehr fragwürdig.
Die Änderungen gegenüber den beiden vorherigen (inhaltlich identischen) Auflagen von 2012 und 2017 sind sehr gering; lediglich bei wenigen Methoden gibt es neue bzw. ergänzende Abrechnungsempfehlungen – so bei Ayurveda, Homöopathie und Hyperthermie.
Auch dabei finden sich aber gravierende Fehler:
Auffällig bei der neuen Auflage ist vor allem, dass die in der 7. Auflage noch enthaltenen Absätze zur Elektroakupunktur nach Voll (EAV) und zu Nosoden jetzt ersatzlos fehlen. Das ist v. a. für private Krankenversicherungen wichtig, die sogenannte Hufeland-Tarife anbieten: Demnach fallen ab sofort Elektroakupunktur nach Voll und Nosoden nicht mehr unter deren Leistungspflicht.
Das abschließende kurze tabellarische Kapitel „Qualitätsstandards in der Naturheilkunde und Komplementärmedizin“ schließlich enttäuscht: Es ist seit der 5. Auflage von 2009 unverändert und gibt nur die (nicht weiter belegte) persönliche Bewertung von Fintelmann, der inzwischen 85 Jahre alt ist, zur Selbsteinschätzung der einzelnen Fachgesellschaften hinsichtlich der Studienlage sowie der Fort-, Aus- und Weiterbildung wieder. Ein aktuelles Bemühen um Qualitätssicherung ist jedenfalls nicht zu erkennen.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden