Begründet von D. Brück, Hrsg. Regina Klakow-Franck, 3. Aufl., Stand 1. Sep. 2019, Köln, Deutscher Ärzte Verlag, 3 Ordner mit 2.853 S., 99,99 Euro, ISBN 978-3-7691-3075-1
Die für die privatärztliche Abrechnung zwingend vorgeschriebene Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist in fast allen Bereichen stark veraltet, was zunehmend Probleme verursacht. So führt Heinz Lanfermann, Ombudsmanns der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung, im aktuellen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 aus:
„Das Verhältnis zwischen dem Versicherten und seinem Versicherer wird belastet, weil Leistungserbringer (Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus, Heilpraktiker, Physiotherapeut usw.) Forderungen für berechtigt halten, die der Versicherer als unbegründet oder überzogen ablehnt. Zusätzlich haben sich Dienstleister etabliert, die auf Basis der veralteten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) eine `Rechnungsoptimierung´ für die Leistungserbringer anbieten, was wiederum eine höhere Rechnungskontrolle seitens der Versicherer erfordert.“
Bei der Beurteilung solcher Abrechnungen ist nun seit vielen Jahren der von Brück begründete, von Klakow-Franck weitergeführte „Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)“, kurz der „Brück“ genannt, eine wertvolle Hilfe. Darin wird die privatärztliche Abrechnung ausführlich und sehr kompetent kommentiert, wobei zu einzelnen GOÄ-Nummern oft seitenlange fachkundige Kommentare abgegeben werden. Besonders berücksichtigt sind auch analoge Bewertungen und Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer zu den einzelnen Fachgebieten (mit einem eigenen umfangreichen Kapitel) sowie konkrete Stellungnahmen dazu, welche GOÄ-Nummern in welchen Fällen nebeneinander berechenbar sind (oder aber auch nicht). Gerade durch die Nähe der Herausgeber zur Bundesärztekammer kommt dem „Brück“ eine besondere Bedeutung zu.
In der aktuellen 37. Ergänzungslieferung wurden die Ausführungen zur Abrechnung herzchirurgischer Leistungen umfangreich überarbeitet und ergänzt. Ebenfalls aktualisiert wurden im Laborkapitel die Kommentare zu infektionsserologischen Leistungen (Antikörperdiagnostik bakterieller Infektionen).
Der Preis des Grundwerkes ist mit 99,99 € für drei prallgefüllte Ordner unverändert sehr günstig. Relativ teuer sind erfahrungsgemäß dagegen die in etwa halbjährigen Abständen vorgesehenen Ergänzungslieferungen (auf deren Abonnement aber ggf. verzichtet werden kann).
Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass der ärztliche Gutachter vor Gericht sich bei der Beurteilung z. B. von analog angesetzten GOÄ-Nummern auf die medizinischen Aspekte, etwa die Erläuterung spezieller Operationstechniken, zu beschränken hat; die eigentliche gebührenrechtliche (somit vom Wortlaut her juristische!) Bewertung obliegt dagegen dem Gericht. Das ergibt sich auch aus zwei aktuellen Gerichtsentscheidungen zur Frage der Berechenbarkeit des Einsatzes des Femtosekundenlasers bei einer augenärztlichen Katarakt-Operation, wie die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“ (70 [2019] 21) berichtet.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden