Dargestellt wird ein Fall, bei dem sich ein Versicherter eine Phlegmone seines 4. Fingers rechts nach Bagatellverletzung zuzog. Im weiteren Verlauf kam es zu schwerwiegenden bis lebensbedrohlichen Komplikationen, die auf den einzelnen Diagnose- und Behandlungsetappen jeweils nicht zeitgerecht erkannt wurden.
Nach Auftreten einer Thrombose der Vena subclavia und Keimaszension kam es schließlich zu einer Osteomyelitis des rechten Sternoklavikulargelenkes, welches komplett entfernt werden musste. Die beurteilungsfähigen Funktionsbeeinträchtigungen nach den AUB lagen somit nicht allein im Bereich des 4. Fingers rechts, sondern insbesondere im Bereich der Funktionseinschränkung des rechten Schultergelenkes. Der Fall wurde durch die zuständige private Unfallversicherung nach eingehender Erläuterung der Kausalkette entsprechend reguliert.
Anschrift des Verfassers
MR Prof. Dr. sc. med. Thomas Müller
Medizinisches Gutachteninstitut
Bahnhofstr. 32
04720 Döbeln