Das „Ultima Ratio“-Prinzip der Krankenkassen in der Adipositaschirurgie entspricht nicht mehr dem Stand der medizinisch-wissenschaftlichen internationalen Leitlinien und klinischen Evidenz. Starre Anforderungen der Krankenkassen „zur Erschöpfung konservativer Therapien“ sind daher verfehlt. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Stefan Huster „zum Anspruch auf Leistungen der bariatrischen Chirurgie“ im Auftrag der AG Adipositas des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed).
Berlin — Ein neues Fortbildungscurriculum “Verkehrsmedizinische Begutachtung“ hat die Bundesärztekammer vorgestellt. Es wendet sich an alle Ärzte, die Interesse haben, ihre Kenntnisse in der Verkehrsmedizin zu erweitern. “Ziel ist, allen Ärzten grundlegendes Wissen in der Verkehrsmedizin für die Patientenaufklärung und -beratung und darüber hinaus Fachärzten umfassende Kompetenzen für die Erstellung von verkehrsmedizinischen Gutachten zu vermitteln“, erläutern die Autoren des Curriculums.
Zum Abschluss der diesjährigen Richterwoche des Bundessozialgerichts warnte der Präsident des Bundessozialgerichts, Dr. Rainer Schlegel, davor, in der allgemeinen Diskussion um die Bewältigung der Flüchtlingssituation vor lauter Zahlen den einzelnen Menschen zu übersehen. "Über eines dürfen Statistiken und Zahlen nicht hinwegtäuschen: Hinter jedem Asylantrag steht ein Einzelschicksal, steht ein Mensch, dem bei der Bearbeitung seines Anliegens jeder rechtsstaatlich gebotene Respekt entgegen zu bringen ist." Eine der Ursachen der zum Teil sehr emotional und bisweilen irrational geführten öffentlichen Diskussion sei die Angst vor Fremdem und Neuem, aber auch davor, selbst "abgehängt" oder gar gegenüber Flüchtenden schlechter behandelt zu werden. Die Diskussion sei dringend zu versachlichen. Die Sozialgerichtsbarkeit wache darüber, dass sich die Behörden bei der Gewährung von Leistungen an Flüchtende und Asylbewerber an das Gesetz halten und die auch Flüchtenden zustehenden Rechte gewahrt bleiben. Rechtsstaatlichkeit - gerade auch in schwierigen Situationen - gehöre zum "Markenkern" Deutschlands. "Dabei komme es auch darauf an, dass Rechtsschutz in angemessener Zeit gewährt werde. Deshalb appelliere ich vor allem an die Justizverwaltungen der Länder, eine angemessene personelle und materielle Ausstattung der Sozialgerichtsbarkeit zu gewährleisten", so Dr. Schlegel.
Wissenschaftliche Empfehlungen zu vier Krankheitsbildern veröffentlicht
Gesetzliche Unfallversicherung legt Zahlen für das erste Halbjahr 2016 vor.
Anfang des kommenden Jahres tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Damit ändert sich auch die Begutachtung von pflegebedürftigen Menschen durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) grundlegend. Auf dem nutzerfreundlichen Portal www.pflegebegutachtung.de finden Pflegebedürftige, Angehörige und Fachleute schon jetzt viele Informationen rund um die Neuerungen.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen wollen den Gesundheitsschutz für Feuerwehrleute weiter verbessern. Zu diesem Zweck hat ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in Kooperation mit dem Deutschen Feuerwehrverband, mehreren Berufsfeuerwehren sowie Feuerwehr-Unfallkassen und Berufsgenossenschaften, ein neues Forschungsprojekt initiiert. Das Ziel ist zu erforschen, inwiefern Feuerwehrleute im Einsatz optimal gegen den Kontakt mit Gefahrstoffen geschützt sind. Mit Hilfe der Untersuchungen soll unter anderem geklärt werden, ob und wenn ja, wie viel der schädlichen Substanzen im Einsatz über die Haut aufgenommen werden. Hygiene ist daher einer der Schwerpunkte des Projekts. Die Ergebnisse sollen in konkrete Hinweise münden, wie Feuerwehrmänner und -frauen sich noch besser schützen können.
Berlin, 10. August 2016. "Ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen" - mit dieser Formulierung in einer Patientenverfügung erreicht ihr Verfasser gar nichts. Denn sie ist zu vage und damit medizinisch ungenau. Das zeigt die ärztliche Praxis seit Jahren - und das haben nun auch die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) geurteilt.* Millionen Verfügungen sind damit unwirksam. Die Richter raten, konkrete Situationen und ärztliche Maßnahmen in der Patientenverfügung zu benennen.
(Berlin 08. Juli 2016) Mangelhafte Gutachten und das damit verbundene mediale Interesse sorgten in der Vergangenheit immer wieder für breiten Unmut – in Fachkreisen wie bei der Bevölkerung. Betroffen waren vor allem defizitäre Gutachten im Bereich des Familienrechtes, der Medizin, Psychiatrie sowie der Psychologie und führten zu eklatanten gerichtlichen Fehlentscheidungen. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU reagierten und ließen in ihrer Pressemitteilung vom 24. Juni erklären, dass mit der Änderung des Gesetzesentwurfs zum Sachverständigenrecht, nun Unabhängigkeit, Neutralität und die Offenlegung von Interessenskonflikten bei Gerichtsgutachten sichergestellt werden sollen.
Ein Pauschalergebnis, das eine differenzierte Analyse der Sachlage vermissen lässt – so der Tenor des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigte sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) und der Bestellungskörperschaften. „Wir sehen und kritisieren die auf diesem Gebiet der Medizin, der Psychiatrie und der Psychologie vielfach unzureichende Qualifikation gerichtlich tätiger Sachverständiger auch als Mangel“, erklärt BVS-Präsident Willi Schmidbauer. „Aber das Sachgebiet ist entscheidend und dies findet im Gesetzentwurf keine Berücksichtigung. Hier bedarf es dringend eines nachhaltigen Qualitätssicherungssystems. Für die öffentlich bestellten und vereidigten (öbuv.) Sachverständigen gilt nachweislich, dass sie bereits durch ihre Bestellung alle Voraussetzungen erfüllen, die von einem unabhängigen Sachverständigen gefordert werden.
Die Klägerin ist als Sozialversicherungsfachangestellte bei der DRV in der Dienststelle Kassel beschäftigt, die insgesamt 230 Mitarbeiter hat. Bei einer Dienstbesprechung, an der der Dienststellenleiter teilnahm, wurde beschlossen, dass auch im Jahre 2010 - wie in den Jahren zuvor - sachgebietsinterne Weihnachtsfeiern stattfinden durften. Diese Weihnachtsfeiern der Sachgebiete durften jeweils frühestens um 12.00 Uhr beginnen und waren durch Betätigung der Zeiterfassung zu dokumentieren. Der Büroleitung waren die Termine sowie der voraussichtliche Beginn rechtzeitig bekannt zu geben. Die Teilnehmer erhielten eine Zeitgutschrift in Höhe von 10 % der wöchentlichen Arbeitszeit. Die Sachgebietsleiterin kündigte die Veranstaltung an und lud alle Mitarbeiter des Sachgebiets ein. Nach einem gemeinsamen Kaffeetrinken in den Räumen der Dienststelle machten sich die teilnehmenden zehn Personen, darunter die Sachgebietsleiterin, auf den Weg zu einer gemeinsamen Wanderung, auf der die Klägerin ausrutschte und sich Verletzungen zuzog. Die Beklagte lehnte die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall ab. Das SG hat festgestellt, dass das Unfallereignis ein Arbeitsunfall war. Das LSG hat das Urteil des SG aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin arbeitete aufgrund einer Dienstvereinbarung mit ihrem Arbeitgeber in einem gesonderten Raum im Dachgeschoss ihrer Wohnung an einem Telearbeitsplatz. Sie verließ den Arbeitsraum, um sich in der Küche, die einen Stock tiefer lag, Wasser zu holen. Dabei rutschte sie auf der in das Erdgeschoss führenden Treppe aus und verletzte sich. Die beklagte Unfallkasse hat das Vorliegen eines Arbeitsunfalls verneint und das SG die Klage abgewiesen. Das LSG hat die Beklagte auf die Berufung der Klägerin hin verurteilt, einen Arbeitsunfall anzuerkennen.
fzm, Stuttgart, Juni 2016 — Zum Weltdrogentag am 26. Juni: Trotz der gesundheitlichen Folgen ist der Konsum von Zigaretten und Alkohol gesellschaftlich akzeptiert. Werbeverbote und Abgaberegulierungen sowie Präventionsprogramme tun an dieser Stelle Not. Eine aktuelle Analyse der Todesursachenstatistik in der Fachzeitschrift “Das Gesundheitswesen“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2016) zeigt regionale und geschlechtsspezifische Unterschiede auf, die bei der Entwicklung passender Aufklärungsmaßnehmen helfen könnten: So nimmt bei Männern die Lungenkrebsmortalität immer mehr ab, während sie für Frauen ansteigt. Vor allem in Westdeutschland und in den Städten sterben immer mehr Frauen durch Lungenkrebs. Lag der Alkoholkonsum Ende der 90er Jahre im Osten Deutschlands deutlich höher, besteht hier heute kaum noch ein Unterschied.
Berlin, 16. Juni 2016 — Die kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) wird für Diabetikerinnen und Diabetiker, die einer intensivierten Insulinbehandlung bedürfen, eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Den Beschluss zur Aufnahme in die vertragsärztliche Versorgung fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin. Mit der rtCGM können die Blutglukoseselbstmessungen verringert und die Stoffwechsellage langfristig verbessert werden, ohne dass dabei das Risiko schwerer Unterzuckerungen in Kauf genommen werden muss. Dies gilt insbesondere dann, wenn die festgelegten individuellen Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung ohne die Nutzung der rtCGM nicht erreicht werden können
Patienten, die ohne erkennbare Ursache erstmals unter akuten Schmerzen im Rücken leiden, sollen frühestens nach sechs Wochen mittels bilddiagnostischen Verfahren untersucht werden. Dies fordert eine Leitlinie, auf die sich medizinische Fachgesellschaften geeinigt haben. Zum einen um Kosten zu sparen, zum anderen um möglicherweise unnötige Behandlungen zu vermeiden. Doch wie die Analyse von Versichertendaten einer Krankenkasse zeigt, halten sich viele Ärzte nicht immer an diese Vorgabe. Bei jedem dritten Patienten wurde die radiologische Diagnostik zu früh durchgeführt, berichtet die „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2016).
Berlin, 19. Mai 2016 — Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die langfristige Verordnungsmöglichkeit von Heilmitteln neu geregelt. In der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) sind zukünftig diejenigen Diagnosen gelistet, bei denen von einem langfristigen Heilmittelbedarf auszugehen und somit auf ein Antrags- und Genehmigungsverfahren generell zu verzichten ist. Zudem können Versicherte, bei denen keine der gelisteten Diagnosen vorliegt, bei ihrer Krankenkasse eine langfristige Heilmittelgenehmigung beantragen.
„Die stete Unzufriedenheit mit dem eigenen sozialen Status erhöht das Sterberisiko", sagt Laura Arnold von der Fakultät für Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege der Hochschule Ravensburg-Weingarten. In einer aktuellen Studie hat sie gemeinsam mit Kollegen herausgefunden, dass ein signifikanter Zusammenhang jedoch nur für Männer gilt. Frauen scheint das sogenannte Statusunbehagen dagegen kaum gesundheitlich zu beeinträchtigen, so die Experten in der Fachzeitschrift „Das Gesundheitswesen" (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2016).
Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht vorläufige Kennzahlen für das Jahr 2015
In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme legt der Deutsche Ethikrat Empfehlungen für eine am Patientenwohl orientierte Ausgestaltung der Krankenhausversorgung vor.
Im Geschäftsjahr 2015 gingen beim Bundessozialgericht - bezogen auf sämtliche Verfahrensarten - insgesamt 4.032 Verfahren ein. Damit lag der Geschäftsanfall deutlich über dem der Vorjahre, auch demjenigen des "Rekordjahres" 2012 mit 3.667 Verfahren. Erneut ist die stetige Zunahme des Anteils der Nichtzulassungsbeschwerden gegenüber den Revisionen feststellbar. Auf jede Revision entfielen im Jahr 2015 fast acht Nichtzulassungsbeschwerden, im Jahr 2014 waren es nur rund 6 (2013: ca. 5,4 %; 2012: ca. 4,7%; 2011: ca. 3,4).
Der für Sozialhilfe zuständige Senat des Bundessozialgerichts hat am 24. Februar 2016 erstmals die Voraussetzungen für die Bewilligung einer "Altenhilfe" als "Hilfe in anderen Lebenslagen" für einen Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung beziehenden Hilfebedürftigen dargelegt.
fzm, Stuttgart, Februar 2016 – In Deutschland können Ärzte beispielsweise chronischen Schmerzpatienten Cannabis verordnen. In einigen Staaten der USA ist auch der nicht-medizinische Konsum bereits straffrei. Da kann leicht der Eindruck entstehen, dass Marihuana und Haschisch harmlos sind. Professor Udo Bonnet, der Cannabis-Süchtige behandelt, widerspricht in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2016) aufs Heftigste. Gerade bei jungen Menschen kann sich ein regelmäßiger Konsum negativ auf die Hirnentwicklung auswirken.
Die Ärzte, die sich derzeit um die Erkrankungen von mehr als 800.000 Flüchtlingen kümmern, sehen sich mit vielen bekannten aber auch einigen exotischen Erkrankungen konfrontiert. Sprachliche Barrieren aber auch ein unklarer Versicherungsstatus können die rasche Versorgung der Neuankömmlinge erschweren, wie zwei Ärzteteams aus Hamburg und München in der Fachzeitschrift “DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2016) berichten.
Die beklagte Krankenkasse lehnte die Übernahme der Kosten für das anthroposophische nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel Iscador M ab. Das Sozialgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung ist ohne Erfolg geblieben.
§ 129 Absatz 5 Satz 3 SGB V erlaubt den Krankenkassen die Versorgung mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten durch Verträge mit Apotheken sicher zu stellen; dabei können Abschläge auf die ansonsten geltenden Preise vereinbart werden.
Berlin – In den nächsten Wochen will der Bundestag ein Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beschließen. Die Fraktionen berieten den Entwurf am vergangenen Freitag. Zur selben Zeit diskutierten Experten des „Arbeitskreises Ärzte und Juristen“ der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.) Chancen und Schwächen des Gesetzes bei einer Sitzung in Düsseldorf. Die AWMF begrüßt, dass ein sensibles Gesundheitssystem sich dessen annimmt. Doch der gesetzliche Rahmen dürfe Ärzte nicht unter Generalverdacht stellen. Zwar rechnet der Gesetzgeber selbst nur mit wenigen hundert Verdachtsfällen jährlich. Das Problem bestehe jedoch darin, dass der Gesetzesentwurf Ärzte nicht ausreichend vor unbegründeten Verdachtsmomenten schütze. Dies betreffe vor allem sozialrechtlich, medizinisch und wissenschaftlich erwünschte Kooperationen, die der Qualitätsverbesserung der Gesundheitsversorgung dienen. Die AWMF plädiert daher für eine Nachbesserung des Gesetzestexts.