Leitsatz: Die im Interesse des klageführenden Patienten anerkannte Herabsetzung der Substantiierungslast im Arzthaftungsprozess kann nicht auf den Regressprozess gegen den medizinischen Sachverständigen nach § 839a BGB übertragen werden. Der Regresskläger ist hier – ebenso wie bei der Klage gegen...
Ärztlichen Aufklärungsbögen, die aus Klinik und Praxis nicht mehr wegzudenken sind, kommt im Arzthaftungsprozess eine besondere Rolle zu, wenn der Patient die Aufklärung über eine ärztliche Maßnahme rügt und behauptet, diese sei nicht ordnungsgemäß erfolgt, erklärt der Fachanwalt für Medizinrecht...
Im Arzthaftungsprozess kann ein bereits vorliegendes Gutachten einer medizinischen Schlichtungsstelle zwar im Wege des Urkundenbeweises gewürdigt werden. Dies führt aber weder zu einer Erhöhung der Darlegungslast des Patienten noch ist das Schlichtungsstellengutachten geeignet, den...
Arzthaftungsverfahren sind regelmäßig Gutachterverfahren, erklärt der Fachanwalt für Medizinrecht Thomas K. Heinz im Hessischen Ärzteblatt (Heft 2/2018, S. 101). Die Aussage des medizinischen Sachverständigen entscheidet letztendlich über die Frage, ob die ärztliche Behandlung dem (zur Zeit der Behandlung) aktuellen medizinischen Standard entsprach.
Über die Entwicklung des Arztrechts 2016/2017 berichtet der Jurist Andreas Spickhoff, Professor für Bürgerliches Recht und Medizinrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, in der Fachzeitschrift “Neue Juristische Wochenschrift“ (70. Jg., Heft 25/2017, S. 1790-1796). Hier ein kurzer Auszug zum medizinischen Sachverständigen im Arzthaftungsprozess:
Die Fachanwältin für Versicherungsrecht Irem Scholz aus Montabaur setzt sich ausführlich mit der Rolle des medizinischen Sachverständigen im Arzthaftungsprozess auseinander sowie mit der Frage, welche Aufgabe dem Gericht dabei zukommt.
Die Arzthaftung hat auch in den Jahren 2015/2016 eine Fülle von Gerichtsentscheidungen ausgelöst, berichtet Prof. Dr. Andreas Spickhoff, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Medizinrecht und Leiter der Forschungsstelle für Medizinrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Es sei kein Geheimnis, dass das 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz zu einer Zunahme von Arzthaftungsprozessen geführt habe.
Im Arzthaftungsprozess ist der medizinische Sachverständige unentbehrlicher Gehilfe des Gerichts, ohne dessen sachkundige Begutachtung die Rechtsfindung faktisch unmöglich wäre, weil die Feststellung sämtlicher den Anspruch begründenden Tatbestandmerkmale medizinischen Sachverstand erfordert. Er hat...