Zur Bestimmung des Versicherungsfalls (in der privaten Krankenversicherung / Krankheitskostenversicherung) ist ein objektiver Maßstab zu berücksichtigen, so ein Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Celle vom 8.5.2024 (AZ: 8 U 151/23), über welchen die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“ berichtet.
In gerichtskostenfreien Verfahren nach § 183 SGG ist die Vergütung nicht nach billigem Ermessen zu bestimmen, wenn die geltend gemachte Vergütung erheblich außer Verhältnis zum Wert des Streitgegenstandes steht und der Sachverständige das Gericht nicht rechtzeitig auf diesen Umstand hingewiesen hat (vgl. § 8a Abs. 3 JVEG, § 407 Abs. 4 Satz 2 ZPO). Demgemäß wird ein Honorar von 30.644,87 Euro für ein Gutachten im Rahmen eines Rechtsstreits über eine Berufskrankheit Nr. 2108 der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung zugesprochen.
Erleidet der Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung bei einem Bagatellunfall geringfügige Verletzungen, die bei einem gesunden Menschen folgenlos ausgeheilt wären, aufgrund einer Vorerkrankung bei ihm aber zur Amputation einer Zehe führen, so ist von einem unfallfremden Mitwirkungsanteil von 100 % auszugehen, so der Leitsatz eines Hinweisbeschlusses des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg vom 2.7.2024 (AZ: 1 U 19/24e), über welchen die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“ berichtet.
Die Anforderungen an den gutachtlichen Nachweis psychischer Schäden im Haftungsprozess erläutert der Rechtsanwalt Stefan Möhlenkamp aus Hamm in der Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“:
Wenn ein medizinischer Gerichtssachverständiger mit seinem Gutachten den eingezahlten Vorschuss erheblich überschreitet, ohne das Einverständnis des Gerichts einzuholen, steht ihm als Honorar lediglich der Vorschuss zu, erklärte das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Beschluss vom 7.11.2024 (AZ: L 10 KO 2896/24 B).
Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassene „Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal gemäß § 136a Absatz 2 Satz 1 SGB V (Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik)“ ist rechtmäßig. Die ab 2026 vorgesehenen Vergütungseinbußen für den Fall, dass stationäre Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik bis dahin nicht mit dem festgesetzten Mindestpersonal ausgestattet sind, sind aufgrund ihrer moderaten Höhe und der langen Übergangsfristen für den Personalaufbau verhältnismäßig. Dies hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 19. Dezember 2024 entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 16/23 R, B 1 KR 17/23 R, B 1 KR 19/23 R, B 1 KR 26/23 R).
Bei Gefangenen können neben arbeitsfreien Wochenend- und Feiertagen auch andere arbeitsfreie Tage der Versicherungspflicht unterliegen und zur Erfüllung der Anwartschaftszeit dienen. Dies hat der 11. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 entschieden (Aktenzeichen B 11 AL 10/23 R).
Ein Sachverständigengutachten zur Prüfung der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erfordert objektiv-klinische Befunde. Eine Diagnose auf Basis von "gezielten" Nachfragen reicht nicht aus. Entscheidend sind funktionelle Defizite, nicht nur Diagnosen, basierend auf nachvollziehbaren ärztlichen Befunden
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 5.September 2024 - L 6 P 5/21‘ Leitsatz Eine vom Sachverständigen vorgenommene Punktewertung bei der Ermittlung von Pflegebedürftigkeit bleibt ohne innere Überzeugungskraft, wenn die vom Sachverständigen erhobenen Befunde unter Berücksichtigung der Maßgaben der Begutachtungs-Richtlinien ein deutlich anderes Ergebnis ergeben.
Schlagwörter: Verletzung rechtliches Gehör – Gutachten – selbständiges Beweisverfahren – Überzeugung Gericht
Leitsatz: Der vom Anspruch auf rechtliches Gehör umfasste Antrag einer Partei auf mündliche Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen schließt auch den Sachverständigen aus einem...
Schlagwörter: Verletzung rechtliches Gehör – Gutachten – Sachkunde Gericht
Leitsatz: Zur Verletzung rechtlichen Gehörs durch Übergehen eines erheblichen Beweisantrags (hier: Bestimmung des medizinischen und des Pflegestandards
Aus den Gründen:
Die Kläger nehmen die Beklagte aus übergegangenem Recht...
Leitsätze:
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Die Vorschrift verlangt auch die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge.
Z...
Ein Arbeitsunfall kann vorliegen, wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 15/22 R).
Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein -Westfalen Az.: L 13 SB 364/21 Az.: S 39 SB 1255/20 SG Köln
Bei Auseinandersetzungen über die Leistungspflicht in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist oft entscheidend, welches Berufsbild des Versicherten der Beurteilung zugrunde gelegt wird. Das ergibt sich erneut aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 18.6.2024 (AZ: 12 U 179/23), über welches die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“, Heft 18 vom 15. September 2024 (75. Jg., S. 1195-1200), berichtet.
Zwischen dem Recht einer zu begutachtenden Person auf eine Begleitperson und der Verwertbarkeit eines Gutachtens ist zu unterscheiden. Die Anwesenheit der Begleitperson bei der Begutachtung und die Gefahr der Verfälschung der Ergebnisse des Gutachtens sind im Rahmen der Würdigung des Gutachtens zu berücksichtigen.
Personen, die auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung eine geschlechtsangleichende Behandlung von Mann zu Frau durchführen, können einen Anspruch auf Kryokonservierung ihrer Samenzellen haben. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 28/23 R).
Den Einwendungen anhand eines einschlägigen Lehrbuches gegen die vom Gericht seiner Entscheidung zugrunde gelegte Einschätzung des gerichtlichen Gutachters, dass ein zunächst abwartendes Geburtsmanagement nicht zu beanstanden sei, darf das Gericht nicht zurückweisen, ohne den Sachverständigen zuvor – wie von den Klägern beantragt – ergänzend anzuhören, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 2.7.2024 (AZ: VI ZR 240/23).
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Die Vorschrift verlangt auch die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge. ...
Die mangelhafte Überwachung eines narkotisierten Patienten nach einer Operation kann juristisch als Körperverletzung mit Todesfolge gewertet werden. Dass sich die daraufhin angestrengten Prozesse über 17 Jahre ziehen können, einschl. zweimaliger Vorlage beim Bundesverfassungsgericht, zeigt ein Fall, über den der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt abschließend entschieden hat:
Die Bedeutung des medizinischen Sachverständigengutachtens bei Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen betonte der Bundesgerichtshof (BGH) im Beschluss vom 12.3.2024 (AZ: IV ZR 283/21), über welches die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“, Heft 14 vom 15. Juli 2024 (75. Jg., S. 956-957), berichtet.
Das Gericht muss vor Erteilung eines Gutachtenauftrages für die Vollständigkeit der medizinischen Dokumentation sorgen und darf die Aufklärung der nicht-medizinischen Anknüpfungstatsachen nicht auf den medizinischen Sachverständigen übertragen. Das Gericht hat sicherzustellen, dass der medizinische Sachverständige die ihm gestellten Beweisfragen rechtlich korrekt versteht, und hat ihn ggf. in einem gerichtlichen Termin einzuweisen. Bei der Überprüfung subjektiver Beschwerde-Angaben des Klägers muss der medizinische Sachverständige immer von der sog. "Nullhypothese" ausgehen.
Die Bestimmung zu den Aufklärungspflichten im BGB sieht keine vor der Einwilligung zu einer Operation einzuhaltende "Sperrfrist" vor, betont der Bundesgerichtshof (BGH) im ersten Leitsatz seines Urteils vom 21.11.2023 (AZ: IV ZR 380/22), über welches die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“, Heft 13 vom 1. Juli 2024 (75. Jg., S. 867-870), berichtet.
Ein Krankenhauskoch kann unter Unfallversicherungsschutz stehen, wenn er an einer von der Krankenhausverwaltung angebotenen Impfung gegen Schweinegrippe teilnimmt. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 3/22 R).
Leitsatz:
1. Gemäß § 412 Abs. 2 ZPO kann das Gericht die Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen anordnen, wenn ein Sachverständiger nach Erstattung des Gutachtens mit Erfolg abgelehnt ist. In diesem Fall darf ungeachtet des Wortlauts des § 412 Abs. 2 ZPO („kann“) das Gutachten des...