Ein Ex-Fußballprofi kann kein Verletztengeld beanspruchen, wenn er infolge eines als Berufskrankheit anerkannten Meniskusschadens arbeitsunfähig wird, in dieser Zeit aus seiner Physiotherapiepraxis aber unvermindert Einkünfte bezieht. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 2/23 R).
Kleinen Kindern, die aufgrund eines Behandlungsfehlern eine schwerste Hirnschädigung entwickeln, steht ein hohes Schmerzensgeld zu von in der Regel 500.000 Euro und mehr.
Allein aus einem Sturzereignis lässt sich bei einer Blutalkohol-Konzentration unter 2 Promille noch nicht auf eine Alkohol-bedingte Bewusstseinsstörung schließen, welche eine Leistungspflicht der privaten Unfallversicherung ausschließt (AUB 2000, Ziffer 5.1.1), so der erste Leitsatz eines Beschlusses des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden vom 15.4.2024 (AZ: 4 U 2022/23), über welchen die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“ berichtet. Maßgeblich sei vielmehr die fallbezogene Betrachtungsweise der Gesamtumstände.
Zum 1. April 2025 werden drei neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Der Bundesrat hat die Sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheitenverordnung (BKV) angenommen, die an diesem Datum in Kraft tritt. Bei den neuen Berufskrankheiten handelt es sich um:
Wenn eine Begleitperson bei einer neurologisch-psychiatrischen Begutachtung anwesend ist, ohne dass ihr Einfluss berücksichtigt wird, stellt dies einen methodischen Mangel dar, der die Glaubwürdigkeit des Gutachtens schwächen kann. Der Gutachter sollte daher mitteilen, inwiefern die Begleitperson die Begutachtung beeinflusste, und angeben, welche Teile ohne deren Anwesenheit stattfanden.
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Dezember 2023 – L 10 R 2331/23 – Leitsatz Liegt ein Zeitraum von fast acht Monaten zwischen Untersuchung und Abfassung des Gutachtens, ist dieses nicht mehr als Sachverständigengutachten verwertbar. Dies gilt unabhängig davon, auf welchem medizinischen Fachgebiet das Gutachten eingeholt worden ist. Das unverwertbare Gutachten kann auch nicht im Wege des Urkundsbeweises verwertet werden. (siehe Rn. 46 ff.)
Die Präsidentin des Bundessozialgerichts Dr. Christine Fuchsloch stellte am 11. Februar 2025 den Jahresbericht des Gerichts vor.
Zur Bestimmung des Versicherungsfalls (in der privaten Krankenversicherung / Krankheitskostenversicherung) ist ein objektiver Maßstab zu berücksichtigen, so ein Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Celle vom 8.5.2024 (AZ: 8 U 151/23), über welchen die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“ berichtet.
In gerichtskostenfreien Verfahren nach § 183 SGG ist die Vergütung nicht nach billigem Ermessen zu bestimmen, wenn die geltend gemachte Vergütung erheblich außer Verhältnis zum Wert des Streitgegenstandes steht und der Sachverständige das Gericht nicht rechtzeitig auf diesen Umstand hingewiesen hat (vgl. § 8a Abs. 3 JVEG, § 407 Abs. 4 Satz 2 ZPO). Demgemäß wird ein Honorar von 30.644,87 Euro für ein Gutachten im Rahmen eines Rechtsstreits über eine Berufskrankheit Nr. 2108 der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung zugesprochen.
Erleidet der Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung bei einem Bagatellunfall geringfügige Verletzungen, die bei einem gesunden Menschen folgenlos ausgeheilt wären, aufgrund einer Vorerkrankung bei ihm aber zur Amputation einer Zehe führen, so ist von einem unfallfremden Mitwirkungsanteil von 100 % auszugehen, so der Leitsatz eines Hinweisbeschlusses des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg vom 2.7.2024 (AZ: 1 U 19/24e), über welchen die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“ berichtet.
Die Anforderungen an den gutachtlichen Nachweis psychischer Schäden im Haftungsprozess erläutert der Rechtsanwalt Stefan Möhlenkamp aus Hamm in der Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“:
Wenn ein medizinischer Gerichtssachverständiger mit seinem Gutachten den eingezahlten Vorschuss erheblich überschreitet, ohne das Einverständnis des Gerichts einzuholen, steht ihm als Honorar lediglich der Vorschuss zu, erklärte das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Beschluss vom 7.11.2024 (AZ: L 10 KO 2896/24 B).
Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassene „Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal gemäß § 136a Absatz 2 Satz 1 SGB V (Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik)“ ist rechtmäßig. Die ab 2026 vorgesehenen Vergütungseinbußen für den Fall, dass stationäre Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik bis dahin nicht mit dem festgesetzten Mindestpersonal ausgestattet sind, sind aufgrund ihrer moderaten Höhe und der langen Übergangsfristen für den Personalaufbau verhältnismäßig. Dies hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 19. Dezember 2024 entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 16/23 R, B 1 KR 17/23 R, B 1 KR 19/23 R, B 1 KR 26/23 R).
Bei Gefangenen können neben arbeitsfreien Wochenend- und Feiertagen auch andere arbeitsfreie Tage der Versicherungspflicht unterliegen und zur Erfüllung der Anwartschaftszeit dienen. Dies hat der 11. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 entschieden (Aktenzeichen B 11 AL 10/23 R).
Ein Sachverständigengutachten zur Prüfung der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erfordert objektiv-klinische Befunde. Eine Diagnose auf Basis von "gezielten" Nachfragen reicht nicht aus. Entscheidend sind funktionelle Defizite, nicht nur Diagnosen, basierend auf nachvollziehbaren ärztlichen Befunden
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 5.September 2024 - L 6 P 5/21‘ Leitsatz Eine vom Sachverständigen vorgenommene Punktewertung bei der Ermittlung von Pflegebedürftigkeit bleibt ohne innere Überzeugungskraft, wenn die vom Sachverständigen erhobenen Befunde unter Berücksichtigung der Maßgaben der Begutachtungs-Richtlinien ein deutlich anderes Ergebnis ergeben.
Schlagwörter: Verletzung rechtliches Gehör – Gutachten – selbständiges Beweisverfahren – Überzeugung Gericht
Leitsatz: Der vom Anspruch auf rechtliches Gehör umfasste Antrag einer Partei auf mündliche Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen schließt auch den Sachverständigen aus einem...
Schlagwörter: Verletzung rechtliches Gehör – Gutachten – Sachkunde Gericht
Leitsatz: Zur Verletzung rechtlichen Gehörs durch Übergehen eines erheblichen Beweisantrags (hier: Bestimmung des medizinischen und des Pflegestandards
Aus den Gründen:
Die Kläger nehmen die Beklagte aus übergegangenem Recht...
Leitsätze:
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Die Vorschrift verlangt auch die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge.
Z...
Ein Arbeitsunfall kann vorliegen, wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 15/22 R).
Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein -Westfalen Az.: L 13 SB 364/21 Az.: S 39 SB 1255/20 SG Köln
Bei Auseinandersetzungen über die Leistungspflicht in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist oft entscheidend, welches Berufsbild des Versicherten der Beurteilung zugrunde gelegt wird. Das ergibt sich erneut aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 18.6.2024 (AZ: 12 U 179/23), über welches die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“, Heft 18 vom 15. September 2024 (75. Jg., S. 1195-1200), berichtet.
Zwischen dem Recht einer zu begutachtenden Person auf eine Begleitperson und der Verwertbarkeit eines Gutachtens ist zu unterscheiden. Die Anwesenheit der Begleitperson bei der Begutachtung und die Gefahr der Verfälschung der Ergebnisse des Gutachtens sind im Rahmen der Würdigung des Gutachtens zu berücksichtigen.
Personen, die auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung eine geschlechtsangleichende Behandlung von Mann zu Frau durchführen, können einen Anspruch auf Kryokonservierung ihrer Samenzellen haben. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 28/23 R).
Den Einwendungen anhand eines einschlägigen Lehrbuches gegen die vom Gericht seiner Entscheidung zugrunde gelegte Einschätzung des gerichtlichen Gutachters, dass ein zunächst abwartendes Geburtsmanagement nicht zu beanstanden sei, darf das Gericht nicht zurückweisen, ohne den Sachverständigen zuvor – wie von den Klägern beantragt – ergänzend anzuhören, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 2.7.2024 (AZ: VI ZR 240/23).