LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 5.September 2024 - L 6 P 5/21‘ Leitsatz Eine vom Sachverständigen vorgenommene Punktewertung bei der Ermittlung von Pflegebedürftigkeit bleibt ohne innere Überzeugungskraft, wenn die vom Sachverständigen erhobenen Befunde unter Berücksichtigung der Maßgaben der Begutachtungs-Richtlinien ein deutlich anderes Ergebnis ergeben.
Schlagwörter: Verletzung rechtliches Gehör – Gutachten – Sachkunde Gericht
Leitsatz: Zur Verletzung rechtlichen Gehörs durch Übergehen eines erheblichen Beweisantrags (hier: Bestimmung des medizinischen und des Pflegestandards
Aus den Gründen:
Die Kläger nehmen die Beklagte aus übergegangenem Recht...
Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein -Westfalen Az.: L 13 SB 364/21 Az.: S 39 SB 1255/20 SG Köln
Leitsatz 1. Zur Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente besteht eine Mitwirkungspflicht des Versicherten zur Begutachtung, wenn eine Entscheidung nach Aktenlage nicht getroffen werden kann. 2. Ein Anspruch auf Begutachtung in häuslicher Umgebung bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente besteht nicht, auch wenn eine Begutachtung im Rahmen der Feststellung eines Pflegegrades zu Hause erfolgt. Im Gegensatz zur Begutachtung im Rahmen der Feststellung eines Pflegegrades kommt es bei der Begutachtung zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit nicht darauf an, wie sich der Versicherte im häuslichen Umfeld zurecht findet. (Rn.26)
1. Verzögerungen bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst können einer Pflegekasse zugerechnet werden. 2. Pflegekassen haben ausreichende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Verschleppung des Widerspruchsverfahrens durch den Medizinischen Dienst zu verhindern. 3. Eine dauerhaft bestehende Überlastungssituation ist kein zureichender Grund i.S. des § 88 Abs 1 SGG für die Überschreitung der dreimonatigen Regelfrist, da die Pflegekasse hierdurch von ihrer Obliegenheit der Verfahrensbeschleunigung effektiv befreit und ansonsten die Untätigkeitsklage ihres gesetzlichen Zwecks beraubt werden würde
Schlagwörter: Verzicht Gerichtsgutachten - Privatgutachten
Leitsatz:
Im zivilprozessualen Unfallversicherungsprozess ist es dem Gericht nicht gestattet, die Einholung eines vom Versicherungsnehmer beantragten Sachverständigengutachtens mit der Begründung abzulehnen, aufgrund zweier vom Versicherer...
Schlagwörter: Berufungsverfahren – Berufungsführer – Auseinandersetzung mit Gutachten
Leitsatz:
Im zivilprozessualen Berufungsverfahren ist es dem klagenden Patienten abzuverlangen, sich medizinisch fundiert, d. h. regelmäßig unter Bezug auf ein Privatgutachten, medizinische Leitlinien oder andere...
Schlagwörter: Gutachten – Verzicht – Sachkunde Richter
Leitsätze:
1. Der Tatrichter darf, wenn es um die Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage geht, auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur verzichten, wenn er entsprechende eigene Sachkunde auszuweisen vermag. Zudem muss...
Schlagwörter: Gutachten – Pflicht zur Einholung – Zwangsräumung Mieter – drohende Gesundheitsgefahren
Das Gebot rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, und gebietet die Berücksichtigung...
Leitsatz 1. Gutachten zu Fragen zur Kodierung von Krankenhausleistungen nach DRG- Fallpauschalen und deren Abrechnung sind als Rechtsgutachten nicht vergütungsfähig, weil die zutreffende Anwendung und Auslegung der Kodierrichtlinien und damit auch die zutreffende Kodierung von Haupt- und Nebendiagnosen als Rechtsfragen dem Sachverständigenbeweis entzogen sind.
Leitsätze 1. Beratungsärzte stehen in einer besonderen Rechtsbeziehung zu dem von ihnen beratenen Sozialversicherungsträger. Sie sind nicht „Dritter“ im Sinne des Datenschutzes.(Rn 33) 2. Unter den Begriff „Gutachten“ fällt nicht jede Äußerung eines Sachverständigen, sondern nur die umfassende wissenschaftliche Bearbeitung einer Fragestellung. Beratungsärztliche Stellungnahmen sind typischerweise keine Gutachten, sondern verwaltungsinterne Stellungnahmen einer sachkundigen Person im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens. (Rn 34). 3. Auf Beratungsärzte sind weder § 200 Abs. 2 SGB VII noch § 80 SGB X anzuwenden und ihre Stellungnahmen sind nicht aus den Verwaltungsakten zu entfernen. (Rn. 31 ff.).
Leitsätze: 1. Der Unfallversicherungsträger hat nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII mit allen geeigneten Mitteln den durch den Versicherungsfall i. S. des § 7 SGB VII verursachten Gesundheitsschaden zu beseitigen und zu bessern, seine Verschlimmerung zu verhüten und seine Folgen zu mildern.
Schlagwörter: Sachverständige - Befangenheit – Äußerung – Kritik - Wortwahl
Die Besorgnis der Befangenheit ist begründet, wenn ein Sachverständiger die sachbezogene Kritik an seinem Gutachten durch einen Prozessbevollmächtigten als „unmoralisch“ bezeichnet.
Tenor:
Der angefochtene...
Die teils das soziale Leben der Heimbewohner sehr einschränkenden Maßnahmen, die im Rahmen der Bekämpfung der SARS-Cov-2-Epidemie ergriffen werden mussten, rechtfertigen nach Auffassung des BGH keine Kürzung des Heimgeldes.