Zum 1. April 2025 werden drei neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Der Bundesrat hat die Sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheitenverordnung (BKV) angenommen, die an diesem Datum in Kraft tritt. Bei den neuen Berufskrankheiten handelt es sich um:
Rechtliche und medizinische Grundlagen für Gutachter, Sozialverwaltung, Berater und Gerichte
10., völlig neu bearbeitete Auflage,
Erich Schmidt Verlag Berlin 2024,
ISBN 978-3-503-23791-3
198,00 €
Den „Schönberger, Mehrtens, Valentin“ zu lobpreisen, hieße Eulen nach Athen tragen. Dieses Werk ist...
– Stellungnahme der Fachgesellschaft Interdisziplinäre Medizinische Begutachtung (FGIMB e. V.)Zusammenfassung Die Wissenschaftliche Stellungnahme des BMAS vom 12.04.2024 empfiehlt eine neue Formulierung der Krankheitsbilder Periostosen an Sehnenansätzen im Merkblatt zur Berufskrankheit 2101. Der...
Die Erfolge der modernen Medizin sind ohne ihre wissenschaftlichen Grundlagen nicht denkbar. Ein ärztliches Gutachten ist (von Einzelfällen abgesehen) zwar keine wissenschaftliche Arbeit, aber seine Fertigung setzt die Verwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und die Beachtung eines...
m Jahr 2023 haben Beschäftigte weniger meldepflichtige Arbeitsunfälle erlitten als 2019. Die Zahl der Verunfallten erreichte damit ein Allzeittief, wenn man die Corona-Jahre 2020 bis 2022 nicht berücksichtigt, in denen Arbeitszeiten und Mobilität stark von den Bedingungen der Pandemie beeinflusst waren. Das geht aus den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für das Jahr 2023 hervor, die ihr Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), heute in Auszügen veröffentlichte.
Zusammenfassung Die Berufskrankheit Koxarthrose durch Lastenhandhabung wurde am 18.09.2019 durch den ärztlichen Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim BMAS empfohlen und ist seit dem 01.08.2021 in der Liste der Berufskrankheiten als BK 2116 gültig. Die arbeitstechnischen Voraussetzungen...
Zusammenfassung In Berufskrankheitenverfahren kommt den Ermittlungen zu den Verhältnissen am Arbeitsplatz eine zentrale Bedeutung für die Anerkennung bzw. Ablehnung einer Erkrankung als Berufskrankheit (BK) zu. Die individuelle Einwirkungsermittlung steht dabei immer im Vordergrund. Weil neben...
Vorläufige Jahreszahlen 2023 der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen veröffentlicht Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (BK) ist 2023 um mehr als 60 Prozent zurückgegangen. Entsprechend sank auch die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten auf 72.747 (-63,5 Prozent). Das geht aus vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für das vergangene Jahr hervor, die ihr Verband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) heute veröffentlicht hat.
Die Harnblasenkrebserkrankung eines Schweißers kann wegen der beruflichen Einwirkung aromatischer Amine trotz langjährigen Rauchens als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn der Nikotinkonsum nach jahrelanger Abstinenz nicht mehr hinreichend wahrscheinlich die Krebserkrankung verursacht hat. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 8/21 R).
Eine Posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitätern kann als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden, auch wenn die Posttraumatische Belastungsstörung nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten gehört. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 11/20 R).
Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht vorläufige Zahlen zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten für 2022 Die Corona-Pandemie spiegelt sich weiterhin in den vorläufigen Unfall- und Berufskrankheiten-Zahlen wider, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, veröffentlicht hat.
Auch wenn bei der Berufskrankheit (BK) Nr. 5101 („Schwere oder wiederholt rückfällige Hautkrankheiten“) irritative Ekzeme im Vordergrund stehen, ist eine allergologische Abklärung regelmäßig erforderlich, zumal irritative Ekzeme Ausschlussdiagnosen sind, erklärt der Dermatologe und Allergologe Peter Elsner vom SRH-Klinikum Gera in der Fachzeitschrift „Arbeitsmedizin / Sozialmedizin / Umweltmedizin“ (ASU; Ausgabe 2/2023).
Vorläufige Zahlen zum Versicherungsgeschehen im vergangenen Jahr veröffentlicht
Das Coronavirus hat die Welt nach wie vor im Griff. Mit dem Fortschreiten der Pandemie rücken auch die Langzeitfolgen beruflich bedingter Erkrankungen zunehmend in den Fokus der Arbeitsmedizin. Seit Beginn der Pandemie vor zwei Jahren sind fast 203.000 Verdachtsmeldungen bei den Unfallversicherungen eingegangen. Damit sind Covid-19-Infektionen und deren Folgen aktuell mit Abstand die häufigste gemeldete Berufskrankheit. Ein Thema auch auf der 62. Wissenschaftlichen Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin.
Bei manifestem Berufsasthma geht eine vollständige Expositionskarenz im Vergleich zu einer Expositionsreduktion mit einer verbesserten Prognose einher, erklärte Dennis Nowak vom Klinikum der Universität München, Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, auf dem 18. Pneumologie-Update-Seminar am 19. und 20. November 2021 in Berlin. Dies gelte insbesondere bezüglich objektiv messbarer Parameter wie Verlauf der Ein-Sekunden-Kapazität und Verlauf der unspezifischen Atemwegsempfindlichkeit.
Infektionen mit SARS-CoV-2 werfen sozialrechtliche Fragen auf: Dazu gehört beispielsweise die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall. Welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, erklären Arbeitsmediziner und Juristen in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2021).