Ärztinnen und Ärzte, die bestimmte Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen besitzen, dürfen seit 17. Oktober 2024 medizinisches Cannabis ohne Genehmigung der gesetzlichen Krankenkassen verordnen. Bestehen jedoch Unsicherheiten, ob bei einer Patientin oder einem Patienten die Voraussetzungen für eine Cannabisverordnung gegeben sind, können sie eine Genehmigung der Cannabisverordnung bei der Krankenkasse beantragen. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit den Details ist heute im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt morgen in Kraft. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte den Beschluss rechtlich geprüft und nicht beanstandet.
Nach dem Konsum von Cannabis kann es zu einer deutlichen Beeinträchtigung des Sehvermögens im Straßenverkehr kommen, warnte Frank Mußhoff, Geschäftsführer des Forensisch Toxikologischen Centrums in München, anlässlich des Kongresses der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) vom 10. bis 13. Oktober 2024 in Berlin.
Über die Datenlage zu möglichen Indikationen von Cannabis bei Erkrankungen berichtete Helmut Schatz, Bochum, in den Medizinische Kurznachrichten der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) vom 30. Juni 2024
Über Cannabis als die in Deutschland am weitesten verbreitete, derzeit noch illegale Droge berichtete Andreas Heinz von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie an der Charité – Universitätsmedizin Berlin auf dem 14. Psychiatrie-Update-Seminar am 8. und 9. März 2024 in Mainz.
Bei der ärztlichen Verordnung von medizinischem Cannabis als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ab sofort die Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Das Bundesministerium für Gesundheit hatte den Beschluss des G-BA rechtlich geprüft und im Ergebnis nicht beanstandet. Damit konnte er am 30. Juni 2023 in Kraft treten. Sofern eine Genehmigung für eine Therapie mit Cannabis bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelungen des G-BA erteilt wurde, gilt diese auch weiterhin.
Der zunehmende Konsum von Cannabis in den letzten Jahrzehnten wird mit einem erhöhten Risiko in Verbindung gebracht, an einer Psychose zu erkranken, berichtete Andreas Heinz von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie an der Charité – Universitätsmedizin Berlin auf dem 13. Psychiatrie-Update-Seminar am 3. und 4. März 2023 in Berlin.
Keine zusätzlichen Anforderungen, die über die gesetzlich zwingenden und für den G-BA verbindlichen Verordnungsvoraussetzungen hinausgehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Detailregelungen beschlossen, die zukünftig bei der ärztlichen Verordnung von medizinischem Cannabis als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung gelten.
Bei chronischen Nicht-Tumor-Schmerzen ist die Evidenzlage für viele Indikationen nach wie vor schlecht, wenn Opioide eingesetzt werden sollen, erklärte Christoph Baerwald von der Sektion Rheumatologie am Universitätsklinikum Leipzig auf dem 17. Rheumatologie-Update-Seminar am 25. und 26. März 2022...
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen hat nach Beauftragung im Jahre 2021 durch das Bundesministerium für Gesundheit jetzt eine Evidenzrecherche zur S3-Leitlinie „Cannabisbezogenen Störungen“ vorgelegt.
Der medizinische Einsatz von Cannabis zeigt nur moderate Evidenz für die Behandlung von chronischen Schmerzen oder einer spastischen Tonuserhöhung, berichtete Andreas Heinz von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie an der Charité – Universitätsmedizin Berlin auf dem 11. Psychiatrie-Update-Seminar am 26. und 27. Februar 2021 (Livestream-Veranstaltung).
Das derzeitige Wissen über die Verwendung von Arzneimitteln auf Cannabisbasis und insbesondere von medizinischem Cannabis zur Behandlung chronischer Schmerzen ist unzureichend, kritisierte Roman Rolke von der Klinik für Palliativmedizin am Universitätsklinikum Aachen auf dem 15. DGIM-Internisten-Update-Seminar am 13. und 14. November 2020 (Livestream-Veranstaltung).
Vom Führen eines Fahrzeugs zu Beginn oder während einer Dosissteigerung einer Therapie mit Cannabis-basierten Medikamenten wird in einem Positionspapier der Deutschen Schmerzgesellschaft (DGS) zu medizinischem Cannabis und Cannabis-basierten Medikamenten ausdrücklich abgeraten, erklärte Christoph Baerwald von der Sektion Rheumatologie am Universitätsklinikum Leipzig auf dem 15. Rheumatologie-Update-Seminar am 13. und 14. März 2020 in Wiesbaden.
Die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) rät von der Verordnung bzw. Anwendung von Cannabis zur Behandlung von Migräne und anderen Kopfschmerzerkrankungen aufgrund der unzureichenden Datenbasis ab. Es gibt bislang keinen wissenschaftlichen Beweis dafür, dass die Behandlung von Kopfschmerzerkrankungen mit Cannabinoiden einem Plazebo oder gar etablierten Therapieverfahren überlegen ist, berichtete Stefanie Förderreuther, Präsidentin der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft e.V. (DMKG) und Oberärztin an der Neurologischen Universitätsklinik München, Klinikum Innenstadt, auf dem Deutschen Schmerzkongress vom 11. bis 14. Oktober 2017 in Mannheim.
Zur aktuellen Diskussion um die Risiken des Cannabiskonsums sowie den medizinischen Einsatz von Cannabis nahm Prof. Dr. Dieter F. Braus von der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie an den HELIOS Dr. Horst Schmidt Kliniken Wiesbaden auf dem 11. Allgemeinmedizin-Update-Seminar am 12. und 13. Mai 2017 in Wiesbaden Stellung. Er warnte, dass die gesellschaftliche Verharmlosung von Cannabiskonsum, insbesondere in der Adoleszenz, aufgrund der derzeitigen Datenlage gefährlich scheint.
Die Kenntnisse zum medizinische Einsatz von Cannabis sind bisher recht begrenzt, berichtete Prof. Dr. Dr. Andreas Heinz von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie an der Charité — Universitätsmedizin Berlin auf dem 7. Psychiatrie-Update-Seminar am 24. und 25. März 2017 in Mainz.