Im Rahmen der Schutzimpfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-19 haben die impfenden Ärzte und Mitarbeiter im Jahr 2021 in Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe und damit als Beamte im haftungsrechtlichen Sinne gehandelt. Die daraus resultierende Haftungsübernahme des Staates schließt Direktansprüche etwaiger Geschädigter gegen den impfenden Arzt aus, so der amtliche Leitsatz eines Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 19.6.2024 (AZ: 3 U 119/23; nicht rechtskräftig), über welches die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“, Heft 17 vom 1. September 2024 (75. Jg., S. 1145-1147), berichtet.
Ein Krankenhauskoch kann unter Unfallversicherungsschutz stehen, wenn er an einer von der Krankenhausverwaltung angebotenen Impfung gegen Schweinegrippe teilnimmt. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 3/22 R).
Inkrafttreten von Beschlüssen Folgender Beschluss vom 7. März 2024 in der Fassung des Beschlusses vom 4. April 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 30. Mai 2024 in Kraft:
Langzeitnebenwirkungen der Impfung gegen SARS-CoV-2 (das sogenannte „Post-Vac-Syndrom“), die momentan Gegenstand einer Diskussion in den sozialen Medien und auch in der Politik sind, thematisierte Tobias Welte, Direktor der Klinik für Pneumologie an der Medizinischen Hochschule Hannover, auf dem 11...
Aktuelle Publikationen zeigen eindrücklich das diagnostische Dilemma einer einseitigen Lymphadenopathie nach COVID-19-Impfung insbesondere bei Patienten mit einem bekannten Malignom, berichtete Sabine Dettmer vom Institut für Diagnostische u. Interventionelle Radiologie an der Medizinischen Hochschule Hannover auf dem 19. Pneumologie-Update-Seminar am 11. und 12. November 2022 in Mainz.
Onkologische Patienten waren im Januar 2021 zur Impfpopulation mit hoher Priorität deklariert worden, obwohl die Wirksamkeit der Vakzinierung bei Tumorpatienten zu diesem Zeitpunkt nicht gesondert evaluiert war, berichtete Hans-Georg Kopp vom Robert-Bosch-Krankenhaus in Stuttgart auf dem 16. DGIM-Internisten-Update-Seminar am 5. und 6. November 2021 in Hamburg.
Frankfurt am Main – Schwere Nebenwirkungen im Zusammenhang mit Coronaimpfungen sind laut Datenlage extrem selten. Deutschland habe „von Beginn an die Verdachtsfallmeldungen zu Impfstoffnebenwirkungen und -komplikationen mit höchster Priorität beobachtet, auch sehr seltene Nebenwirkungen frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Risikominimierung eingeleitet“, schreiben die Chefs vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Klaus Cichutek und Karl Broich, in einer Bilanz ein Jahr nach Start der Impfungen.
In diesem Beitrag werden anhand des Beispiels eines nach einer Impfung gegen Influenza manifestierten Guillain-Barré- Syndroms (GBS) Probleme bei der Beurteilung der Kausalität von Impfschäden diskutiert. Die Schwierigkeiten hängen mit der Seltenheit dieser neuroimmunologisch begründeten Krankheit...