Becker / Franke / Molkentin / Hedermann (Hrsg.), SGB VII • Gesetzliche Unfallversicherung, Lehr- und Praxiskommentar, 6. Aufl. 2024, Nomos, ISBN 978-3-8487-7430-2, 1176 S., 139,- Euro.
Der nunmehr in der 6. Aufl. erschienene Lehr- und Praxiskommentar („LPK“) von Becker, Harald (also nicht zu...
Unfallversicherung veröffentlicht Borschüre zum Arbeitsunfallgeschehen 2022 Welches sind die gefährlichsten Berufe in Deutschland? Eine statistische Antwort darauf gibt die Broschüre Arbeitsunfallgeschehen 2022 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die gerade erschienen ist.
Unfallversicherung veröffentlicht vorläufige Halbjahreszahlen 2023 Die Zahl der Unfälle auf dem Weg zur Arbeit ist im ersten Halbjahr 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen. Das geht aus vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) heute veröffentlicht hat. Danach ereigneten sich von Jahresanfang bis Ende Juni 90.647 meldepflichtige Wegeunfälle - eine Zunahme um 14,4 Prozent. Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ging im ersten Halbjahr 2023 verglichen mit dem Vorjahreszeitraum um 0,8 Prozent auf 390.567 Unfälle zurück. Beide Werte liegen weiterhin unter denen des 1. Halbjahres 2019 vor der Coronakrise. Deutlich gesunken ist die Zahl der Anzeigen einer berufsbedingten Erkrankung an COVID-19.
Seit dem 01.07.2023 gelten neue Anforderungen zur Beteiligung von Krankenhäusern am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) der gesetzlichen Unfallversicherung. Nach zehn Jahren Praxiserfahrung mit dem dreistufigen Heilverfahren aktualisiert die Unfallversicherung damit ihren Anforderungskatalog.
Statement von DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy Zum Tag der Verkehrssicherheit am 17. Juni 2023 erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dr. Stefan Hussy:
Die Voraussetzungen des Risikoausschlusses [in der privaten Unfallversicherung] für „Unfälle der versicherten Person durch Geistes- und Bewusstseinsstörungen“ können als bewiesen erachtet werden, wenn das in Rede stehende Sturzereignis nach dem dargestellten Unfallablauf, den dokumentierten Angaben des Versicherungsnehmers gegenüber den erstbehandelnden Ärzten und der Art der Verletzungen nur als Folge eines unmittelbar zuvor erlittenen Ohnmachtsanfalls (= Synkope) eingetreten sein kann, lautet der amtliche Leitsatz eines Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken vom 30.9.2022 (AZ: 5 U 107/21), über welches die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“ berichtet.
Ein ehrenamtliches Mitglied eines Frauenchores ist bei einem öffentlichen Adventssingen in kirchlichen Räumlichkeiten unfallversichert, gerade wenn die Freude am Gesang und der Gemeinschaft im Vordergrund steht. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 19/20 R).
Einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zur privaten Unfallversicherung (PUV) gab der Rechtsanwalt Oliver Tammer vom Anwaltsunternehmen BLD, Frankfurt, auf einem Seminar zur privaten Unfallversicherung am 16. November 2022 in Frankfurt/Main, veranstaltet vom IVM – Privates Institut für Versicherungsmedizin in Frankfurt.
Presting, Claire-Kathrin, Berlin 2022 (Duncker & Humblot), zugleich Diss. Freiburg 2021, 237 S.,ISBN 978-3-428-18572-6
Das anzuzeigende Werk hat ein seit Jahren immer wieder erörtertes und nach wie vor aktuelles Thema zum Gegenstand (vgl. nur den Terminbericht des BSG über seine Sitzung vom 6.5.2021...
Ein Schüler, der in der Schulpause den an die Schule angrenzenden Stadtpark zum Rauchen aufsucht, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts am 28. Juni 2022 entschieden (Aktenzeichen B 2 U 20/20 R).
Eine Arbeitsplatzbewerberin steht bei der Besichtigung des Unternehmens im Rahmen eines eintägigen unentgeltlichen „Kennenlern-Praktikums“ unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (B 2 U 13/20 R).
Exakt vor einem Jahr haben Klemm und Wich die Abschaffung von Pauschalzuschlägen für Arthrosen und Endoprothesen für die Invaliditätsbemessung der privaten Unfallversicherung gefordert (MedSach 117 1/2021: 28ff). Der Unterzeichner hat dies in einem Leserbrief kritisiert – freilich ohne dass die...
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen werben für Impfung – im ersten Halbjahr 2021 wieder mehr Arbeits- und Wegeunfälle: Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben seit Beginn der Pandemie bis einschließlich August 2021 mehr als 100.000 Fälle von COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt. Das teilt ihr Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), mit. Hinzu kommen über 10.000 Fälle, in denen eine COVID-19-Erkrankung als Arbeits- oder Schulunfall anerkannt wurde. Die Pandemie beeinflusst damit auch weiterhin das Versicherungsgeschehen in der gesetzlichen Unfallversicherung. Laut vorläufigen Zahlen für das erste Halbjahr 2021 gab es deutlich mehr Berufskrankheiten, während Arbeits- und Wegeunfälle unter dem Niveau des Jahres 2019 blieben.
André Naumann, Volker Dittrich 2018, X und 207 Seiten, Hardcover Walter de Gruyter Verlag, Berlin/Boston, 79,95 Euro ISBN 978-3-11-037690-6
Verfasst von einem Rechtsanwalt und einem Facharzt für Chirurgie, Orthopädie und Unfallmedizin soll dieser „Leitfaden für Ärzte“ den behandelnden Ärzten, v. a...
Die bayerische Staatsregierung hat beschlossen, ab dem 18. Januar das Tragen von FFP2-Masken für Passagiere im öffentlichen Nahverkehr und Kundinnen und Kunden im Einzelhandel zur Pflicht zu machen. Hierzu erklärt der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV):
Zusammenfassung
Die vorliegende Arbeit begründet anhand einer aktuellen Literaturrecherche, dass unter Beachtung der rechtlichen Grundlagen der Invaliditätsbemessung von Unfallverletzungsfolgen im Hinblick auf die Prognose pauschale Zuschläge für allenfalls einfach wahrscheinliche Risiken (hier...
Schulleitungen oder Lehrkräfte, die in der Schule Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen anordnen oder umsetzen, können sich dabei auf die Haftungsfreistellung durch die gesetzliche Unfallversicherung verlassen. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Die gesetzliche Unfallversicherung stellt damit klar: Personen, die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit anderer Menschen tragen, setzen sich keinen Haftungsrisiken aus, wenn sie das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen anordnen, wie es in Verordnungen und Standards zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 vorgesehen ist.
Einleitung:
In der Schweiz ist mit dem revidierten Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) der Art. 6 Abs. 2 in Kraft getreten, der die Leistungspflicht des Unfallversicherers auch bei sogenannten Listendiagnosen bestimmt, ausser, diese sind vorwiegend auf Abnützung oder...
Unfallbedingte Funktionsbeeinträchtigungen an den Gliedmaßen sind in der privaten Unfallversicherung vom ärztlichen Gutachter als Bruchzahlen der vollen Funktion (1/20 — 1/1) der jeweiligen Gliedmaßen bzw. -abschnitte (Arm/Hand/Finger bzw. Bein/Fuß) einzuschätzen, Maßstab hierfür ist in...
Diskutiert wird das Urteil des LSG Sachsen-Anhalt (16. 12. 2017 — L 6 U 64/16), das sich im Ergebnis auf eine Veröffentlichung von F. Schröter stützt. An Hand dieses Urteils werden aufgezeigt die maßgeblichen Beweisregeln im Sozialrecht, die Bedeutung der herrschenden Meinung und die medizinisch...
Rolf Lehmann, Elmar Ludolph.
2018, 5. Auflage, 190 Seiten,
VVW GmbH,
Preis 49,00 EUR,
ISBN 978-3-96329-008-4
Im Jahr 2001 veröffentlichten der ehemalige Leiter der Abteilung Unfallschaden der Allianz Versicherung in München und der Unfallchirurg Elmar Ludolph erstmalig einen Leitfaden zur Invalidität...
Das Unfallrisiko bei der Arbeit ist im vergangenen Jahr in der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Dienst erneut zurückgegangen. Das geht aus den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), heute veröffentlicht hat. Danach verringerte sich die relative Unfallquote von 21,89 auf 21,16 meldepflichtigen Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeiter, ein neuer Tiefstand. Zugenommen hat dagegen die Zahl der Fälle von arbeitsbedingtem Hautkrebs. Insgesamt verzeichneten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im vergangenen Jahr bei 3.887 Versicherten arbeitsbedingten hellen Hautkrebs (2016: 3.723). Der durchschnittliche Beitrag zu den Berufsgenossenschaften erreichte mit 1,16 Euro je 100 Euro Lohnsumme einen neuen Tiefstand.
Zum Beitrag von R. Cyffka und Th. Müller in MedSach-Heft 2/2017, S. 72—76 Die Kasuistik der Lebendspenderin wirft im Hinblick auf das internistische Fachgebiet Fragen auf. Die Versicherte, deren Lebensalter nicht genannt ist, spendete am 24.01.2014 den rechten Leberlappen. Postoperativ kam es bei ihr zu Komplikationen u. a. mit der Notwendigkeit intensivmedizinischer Behandlung wegen Pneumonie mit Ateminsuffizienz. Auf kardiologischem Fachgebiet wurde als Schadensanlage eine Mitralklappeninsuffizienz I. Grades angegeben.
Der Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung beruht – anders als bei den gesetzlichen Versicherungsträgern – auf einem privatrechtlichen Vertrag, dem in der Regel die „Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen“ (AUB) zu Grunde liegen. Nach Entfall der generellen Bindung der AUB an die...
Zum Beitrag von Cyffka und Müller in MedSach-Heft 2/2017 S.72Mit Interesse habe ich den o. g. Artikel gelesen, bei dem es sich um eine besondere und nicht sehr häufig vorkommende Gesamtkonstellation handelt. In der sozialmedizinischen Beurteilung liegen doch einige Ungereimtheiten vor, die eigentlich nicht dem Standard Ihrer Fachzeitschrift entsprechen. So wird letztlich als Folge der Hilfeleistung auch „eine physiologische Trauerreaktion nach dem Tod des Vaters“ (die mittlerweile folgenlos ausgeheilt ist) nach Lebendspende gesehen. Der Versicherungsschutz der GUV deckt sicherlich eine Anpassungsstörung oder eine posttraumatische Belastungsstörung ab, wenn z. B. die Person, an der die Hilfeleistung vorgenommen wird, währenddessen verstirbt. Die Tatsache, dass der Transplantatempfänger im weiteren Verlauf verstirbt, unterliegt hier jedoch nicht mehr dem eigentlichen Versicherungsschutz der GUV bei Hilfeleistungen. Insbesondere dürfte in diesem konkreten Fall die Trauerreaktion darauf beruhen, dass es sich bei dem Transplantatempfänger um den Vater gehandelt hat.