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Alle Artikel zum Thema Vergütung

Alt-Text: "Gerichtshammer und Namensschild mit der Aufschrift 'SACHVERSTÄNDIGER' auf einem Holztisch, symbolisieren die Rolle medizinischer Gutachter und juristischer Experten in rechtlichen Begutachtungsverfahren. - © Zerbor - stock.adobe.com

Gerichtssachverständiger darf Vorschuss nur mit Einverständnis des Gerichts überschreiten

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Wenn ein medizinischer Gerichtssachverständiger mit seinem Gutachten den eingezahlten Vorschuss erheblich überschreitet, ohne das Einverständnis des Gerichts einzuholen, steht ihm als Honorar lediglich der Vorschuss zu, erklärte das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Beschluss vom 7.11.2024 (AZ: L 10 KO 2896/24 B).

LSG Bayern, Beschluss vom 24.8.2022 – L 12 S. 209/20

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Schlagwörter: Gutachten – Honorar – Kostenvorschuss – Überschreitung – Hinweispflicht – Wartepflicht – Einwilligung

Leitsatz:

1. Die Pflicht des Sachverständigen, auf eine erhebliche Überschreitung des angeforderten Auslagenvorschusses hinzuweisen, umfasst eine Wartepflicht.

2. Nach Verstreichen...

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.7.2019 – L 10 KO 1952/19 B Schlagwörter: Vergütung – Sachverständiger – Literaturrecherche

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Leitsatz:

Gesonderter Zeitaufwand für Literaturrecherche bzw. -studium ist nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zu vergüten, wenn z. B. die Literatur­recherche vom Gericht ausdrücklich verlangt wird, der Rückgriff auf Standardliteratur bei der Beurteilung aus offensichtlichen oder vom...

LSG NRW, Beschluss vom 2. Oktober 2019 – L 15 SB 285/19 B Schlagwörter: Vergütung, Sachleistungen, Geräte, Materialien

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Leitsatz:

Kosten für die Benutzung von Gerätschaften und technischen Einrichtungen sind weder als besondere Leistung nach § 10 JVEG noch als besondere Aufwendung nach § 12 JVEG zu entschädigen.

Aus den Gründen:

Die nach Maßgabe von § 4 Abs. 3 JVEG in Anbetracht der begehrten Heraufsetzung der...

Ein Akutkrankenhaus hat Anspruch auf Vergütung, wenn es einen Versicherten, der nur noch stationärer medizinischer Reha-Leistungen bedarf, so lange stationär weiterbehandelt, bis er einen Reha-Platz erhält

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Der Reha-Träger trägt die Kosten, wenn ein Krankenhaus einen Versicherten weiterbehandelt, der aus medizinischen Gründen nicht mehr stationärer Krankenhausbehandlung bedarf, sondern nur noch stationärer medizinischer Reha, aber jedenfalls stationärer medizinischer Versorgung. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden und die Revision der klagenden Krankenkasse zurückgewiesen (Aktenzeichen B 1 KR 13/19 R).

Bayerisches LSG, Beschluss vom 9.5.2018 – L 12 SF 40/17Schlagwörter: Gutachten – ergänzende Stellungnahme – Vergütung

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Leitsatz:


Für die Vergütung einer ergänzenden Stellungnahme gelten die für die Vergütung eines Gutachtens geltenden Grundsätze entsprechend. Allerdings ist zu berücksichtigen, inwieweit erneut das vollständige Studium der Akten erforderlich ist und inwiefern sich die Abfassung der Stellungnahme...

Vergütung stationärer Gutachten

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Allgemein akzeptierte Regeln für die
Vergütung von unter stationären Bedingungen
erstatteten Gutachten existieren
nicht, und auch das Justizvergütungs-
und -entschädigungsgesetz
enthält keine Angaben hierzu. Es stellt
sich daher die Frage, welche konkreten
Kosten bei einem derartigen Aufenthalt...

Vergütung der ärztlichen Sachverständigentätigkeit

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Die Vergütung ärztlicher Sachverständiger regelt sich über eine
verwirrende Gemengelage unterschiedlichster gebührenrechtlicher Vorschriften.
Überwiegend schon seit Jahren nicht mehr der Preisentwicklung angepaßt, sind die
dortigen Ansätze häufig nicht einmal mehr kostendeckend. Im gleichen Zeitraum...