Die Aktenbegutachtung in der privaten Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung wird oft unterschätzt, erklärte der Referent auf einem Seminar zur privaten Berufsunfähigkeits-, Krankentagegeld- und Grundfähigkeitsversicherung am 19. September 2024 in Frankfurt/Main, veranstaltet vom IVM – Privates Institut für Versicherungsmedizin in Frankfurt.
86,5 Prozent der pflegebedürftigen Menschen sind mit der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zufrieden. Das ist das Ergebnis der bundesweiten Versichertenbefragung, die eine externe wissenschaftliche Stelle im Auftrag des Medizinischen Dienstes durchgeführt hat. Den Gesamtbericht zu den bundesweiten Ergebnissen sowie die Berichte über die regionalen Ergebnisse hat der Medizinische Dienst heute veröffentlicht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) und Teile der Instanzrechtsprechung stellen für die Prüfung, welches Berufsbild vor Eintritt von Berufsunfähigkeit (in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung) zugrunde zu legen ist, auch dann auf die „ganz gesunden Tage“ vor Beginn der gesundheitlichen...
Das Sozialgericht (SG) Landshut verpflichtete im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes eine Krankenkasse dazu, für eine Versicherte mit einer Long-COVID-Erkrankung vorläufig die Kosten für eine ambulante Apherese-Therapie (Doppelfiltrationsplasmapherese mit Kosten von über 1.000 Euro wöchentlich) mit einer Frequenz von einer Therapiesitzung pro Woche zu übernehmen (Beschluss vom 19.6.2023, AZ: S 10 KR 150/23 ER).
In Deutschland führen Mängel und Defizite in Gutachten zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung immer wieder zu teuren Rechtsstreitigkeiten, behauptet Gabriela Keller vom Recherchenetzwerk Correctiv auf der Homepage der Zeitschrift „Apotheken Umschau“ vom 1. Juni 2023. Sie beruft sich dabei die Berliner Versicherungs- und Medizinrechtsanwältin Nadine Liske und zitiert diese wiederholt und ausgiebig, etwa mit folgender Behauptung: „Dass manchmal Gutachten erstellt werden, die beim ersten Lesen schon nicht leitliniengerecht sind, kommt immer wieder vor.“
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben keinen Anspruch auf Arzneimittel, die auf Grundlage einer negativen Bewertung durch die für Arzneimittelsicherheit zuständige Behörde für die betreffende Indikation keine Zulassung erhalten haben. Dies gilt auch für den Einsatz bei regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheiten. Unerheblich ist hierbei, ob die negative Bewertung auf einer aussagekräftigen Studienlage beruht, oder der medizinische Nutzen des Arzneimittels wegen methodischer Probleme bei Auswahl und Analyse der vom Hersteller vorgelegten Daten nicht bestätigt werden konnte. Dies hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts gestern entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 35/21 R).
Für Abrechnungsstreitigkeiten der Betreiber von Testzentren, die vom öffentlichen Gesundheitsdienst mit der Durchführung von Testungen auf das Coronavirus beauftragt wurden, ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet. Das hat der 6. Senat des Bundessozialgerichts (Beschluss vom 19. Juni 2023 - B 6 SF 1/23 R) entschieden.
Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen steigt weiter an. Das Statistische Bundesamt (destatis) sagt einen Anstieg von bis zu 27 Prozent auf 6,3 Millionen bereits im Jahr 2035 voraus. Für die Versicherten und den Medizinischen Dienst bedeutet das eine weitere Verschärfung der angespannten Situation in der Pflegebegutachtung. Die Begutachtungszahlen sind von 1,8 Millionen in 2016 auf 2,6 Millionen in 2022 gestiegen. In den ersten beiden Monaten dieses Jahres liegen die Aufträge um 20 Prozent höher als im Vorjahr. Die Medizinischen Dienste fordern die sofortige Wiedereinführung der Telefonbegutachtung, um damit Versorgungssicherheit für die Versicherten zu gewährleisten.
Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat am 24.1.23 entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 7/22 R), wann schwangere Frauen ausnahmsweise Anspruch auf ein für die konkrete Behandlung nicht zugelassenes Arzneimittel haben, um ihr ungeborenes Kind vor einer gefährlichen Infektion zu schützen. Dafür ist erforderlich, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen tödlichen oder besonders schweren Verlauf spricht.
Nach wie vor weniger Arbeitsunfälle als vor der Pandemie, aber deutliche Steigerung der Zahl der Berufskrankheiten
Zu den typischen Problemen im Zusammenhang mit Sachverständigengutachten in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (nicht nur) bei psychischen Störungen gehört eine eigenständige Ermittlung der Arbeitsanamnese durch den Gutachter, berichtet der Fachanwalt für Versicherungsrecht Kai-Jochen...