12. MKG-Update-Seminar, 5./ 6.2.2021
Gerade bei operativen Eingriffen in der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG) gibt es zahlreiche Risiken und mögliche Komplikationen, welche ggf. auch aus gutachtlicher Sicht – etwa unter dem Aspekt der Arzthaftpflicht – von Bedeutung sein können. Hierzu einige kurze Auszüge entsprechender Referate zum neuesten Kenntnisstand, gerade auch in der aktuellen Pandemie-Situation, vom 12. MKG-Update-Seminar am 5. und 6. Februar 2021 (Livestream-Veranstaltung).
Versorgung von Gesichtstraumata in der COVID-19-Pandemie
Das Auftreten von Gesichtstraumata stellt die mund-, kiefer- und gesichtschirurgische Fachdisziplin in der COVID-19-Pandemie vor eine besondere Herausforderung, da der obere Aerodigestivtrakt mit einer besonders hohen Viruslast einhergeht, erklärte Jürgen Hoffmann von der Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie an der Kopfklinik des Universitätsklinikums Heidelberg.
Personen, die in diesem Bereich tätig sind, werden somit einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt. Die im Aerosol enthaltenen Viruspartikel sind bis zu 3 Stunden in der Luft und 48 bis 72 Stunden auf Oberflächen nachweisbar. Die Ansteckung über hochkonzentrierte Aerosole mit besonders kleinen Partikeln (< 10 μm), wie sie im operativen Setting durchaus vorkommt, führt grundsätzlich zu einer besonderen Expositionsgefahr. Eingriffe im Kopf-Hals-Bereich stellen somit zum Teil Hochrisiko-Eingriffe für das Personal dar.
Vor allem zu Beginn der COVID-19-Pandemie wurde daher die Indikation für die Durchführung operativer Eingriffe generell kritisch geprüft. Die operativen Eingriffe mussten möglichst, insbesondere auch zum Schutz des beteiligten medizinischen Personals, minimal invasiv durchgeführt werden.
Mit zunehmender Kenntnis des Infektionsmodus sowie der individuellen Gefahren, verbesserten Möglichkeiten der Expositionsprophylaxe und der vermehrten Verfügbarkeit von Testsystemen kommen nun in der Regel aber wieder die konventionellen Techniken zum Einsatz, so Hoffmann. Traumatologische Eingriffe sollten allenfalls postprimär und immer mit dem Ziel eines dauerhaft guten funktionellen und ästhetischen Ergebnisses durchgeführt werden.
Risikofaktoren bei der Weisheitszahnentfernung
Die aktuelle Literatur bestätigt die bekannten Risikofaktoren für das Auftreten von Problemen bei der Weisheitszahnentfernung, berichtete Stefan Haßfeld von der Klinik für Mund-, Kiefer und Gesichtschirurgie – Plastische Operationen am Klinikum Dortmund:
Es handelt sich dabei um Patientenalter, Übergewicht, geringe Erfahrung des Operateurs, ungünstige Verlagerung des Zahnes, Notwendigkeit der Zahntrennung sowie enge Nachbarschaft zwischen Wurzeln und Mandibularkanal, Kieferhöhle oder dem zweiten Molaren. Diese Risikofaktoren definieren damit auch einen Entscheidungskorridor für etwaige Überweisung komplexer Fälle an Spezialisten, erklärte Haßfeld.
Die Rate postoperativer Sensibilitätsstörungen nach einer Weisheitszahnentfernung liegt im Bereich von 1,2 % temporär und bei 0,3 % dauerhaft. Risikofaktoren sind dabei: Tiefe der Verlagerung, enge Nachbarschaft von Wurzel und Mandibularkanal, chirurgische Technik (umfangreiche Osteotomie und Zahntrennung, insbesondere in Nachbarschaft zum Mandibularkanal), intraoperatives Freilegen des Nervens und geringe Erfahrung des Operateurs.
Im Bereich der Traumatologie wird bei der Versorgung von Kieferwinkelfrakturen bei asymptomatischen Weisheitszähnen deren Belassen empfohlen.
Komplikationen bei Dysgnathie-Operationen
Komplikationen, die sich im Rahmen der Dysgnathie-Chirurgie (Operationen von Kieferfehlstellungen) verwirklichen können, sind aktuell von großer Bedeutung, führte Johannes Kleinheinz von der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie am Universitätsklinikum Münster aus.
Das Spektrum der Komplikationen hat sich im Grundsatz zwar nicht geändert; der Einsatz neuer Technologien kann aber neue, spezifische Veränderungen hervorrufen und sollte weiter evaluiert werden, da die Zusammenhänge noch nicht exakt benannt werden können. Interessant sind, so Kleinheinz, die unterschiedliche Verteilung und Frequenz von Komplikationsarten in der Anwendung unterschiedlicher operativer Behandlungskonzepte und die sich grundsätzlich ergebenden Anforderungen an das Komplikationsmanagement.
Die Entscheidung, ob derartige Eingriffe in einem ambulanten Setting durchgeführt werden können und sollten, hänge vor allem ab von der Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit des Auftretens der Komplikation, dem Schweregrad der Komplikation und der damit verbundenen Anforderung an personelle und strukturelle Voraussetzungen für das Behandlungsmanagement der Komplikation.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden