Zur Abklärung bedarf es oft der Expertise des Apothekers, welcher als erste Schnittstelle in der Regel die gesamte Medikation des Patienten erfassen kann, zum Beispiel über eine Patientendatei mit Kundenkarte. Insbesondere wenn die Schmerzmittel-Verordnung vom Facharzt stammt, die sonstigen Verordnungen aber durch den Hausarzt erfolgen, kann hier nur der Apotheker klärend eingreifen, da nicht alle Patienten mit einem Medikationsplan versorgt sind.
Ein solcher Medikationsplan greift darüber hinaus erst ab drei verordneten Medikamenten, doch schon eine Schmerzmittel-Verordnung (oder auch eine Selbstmedikation) kann bereits eine Wechselwirkung mit einer anderen Verordnung eingehen. Dies kann zum Beispiel zu Blutgerinnungsstörungen oder zu Herzrhythmusproblemen führen, welche als solche ursächlich in der Regel gar nicht den Medikamenten zugeordnet werden.
Dr. G.-M. Ostendorf, Wiesbaden
Ein solcher Medikationsplan greift darüber hinaus erst ab drei verordneten Medikamenten, doch schon eine Schmerzmittel-Verordnung (oder auch eine Selbstmedikation) kann bereits eine Wechselwirkung mit einer anderen Verordnung eingehen. Dies kann zum Beispiel zu Blutgerinnungsstörungen oder zu Herzrhythmusproblemen führen, welche als solche ursächlich in der Regel gar nicht den Medikamenten zugeordnet werden.
Dr. G.-M. Ostendorf, Wiesbaden