Die Empfehlungen zur Einschränkungen der Fahrfähigkeit folgen den Hinweisen der Europäischen Union „New Standards for Driving and Cardiovascular Diseases“ (Brüssel, 2013), die in den aktuellen Empfehlungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) zur Fahreignung bei Herz- und Gefäßkrankheiten für Deutschland umgesetzt wurden.
Patienten mit Synkopen sollten über ein mögliches Rezidiv einer Synkope aufgeklärt werden, um bei Prodromalsymptomen ein Fahrzeug anzuhalten. Prinzipiell ist ein defensiver Fahrstil zu empfehlen. Nach neueren dänischen Daten ist davon auszugehen, dass das Unfallrisiko von Personen mit Synkope mindestens für die anschließende 2 Jahre im Vergleich zur allgemeinen Bevölkerung verdoppelt ist.
Für den deutschen „Hausgebrauch“ sind die aktuellen Empfehlungen hervorragend in einem Artikel von Klein und Koautoren im Deutschen Ärzteblatt zum Nachlesen zusammengefasst, berichtete Lewalter. Die Herausforderung in diesem Feld sei aber nicht, dass man nicht an die entsprechenden Informationen komme, sondern im klinischen Alltag an dieses Thema zu denken. Und selbst wenn der Arzt den Patienten über seine eingeschränkte Fahrfähigkeit aufkläre, müsse das alles – später nachvollziehbar – in der Akte dokumentiert sein.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden
Klein HH, Sechtem U, Trappe HJ.: Fahreignung im Straßenverkehr bei kardiovaskulären Erkrankungen. Deutsches Ärzteblatt 2017; 114: 692-702
Patienten mit Synkopen sollten über ein mögliches Rezidiv einer Synkope aufgeklärt werden, um bei Prodromalsymptomen ein Fahrzeug anzuhalten. Prinzipiell ist ein defensiver Fahrstil zu empfehlen. Nach neueren dänischen Daten ist davon auszugehen, dass das Unfallrisiko von Personen mit Synkope mindestens für die anschließende 2 Jahre im Vergleich zur allgemeinen Bevölkerung verdoppelt ist.
Für den deutschen „Hausgebrauch“ sind die aktuellen Empfehlungen hervorragend in einem Artikel von Klein und Koautoren im Deutschen Ärzteblatt zum Nachlesen zusammengefasst, berichtete Lewalter. Die Herausforderung in diesem Feld sei aber nicht, dass man nicht an die entsprechenden Informationen komme, sondern im klinischen Alltag an dieses Thema zu denken. Und selbst wenn der Arzt den Patienten über seine eingeschränkte Fahrfähigkeit aufkläre, müsse das alles – später nachvollziehbar – in der Akte dokumentiert sein.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden
Klein HH, Sechtem U, Trappe HJ.: Fahreignung im Straßenverkehr bei kardiovaskulären Erkrankungen. Deutsches Ärzteblatt 2017; 114: 692-702