Darüber hinaus wurden in den ersten Monaten dieses Jahres zusätzlich über 268.000 Versicherte nach dem alten Verfahren begutachtet, die – sofern Pflegedürftigkeit festgestellt wurde - dann in einen der fünf Pflegegrade übergeleitet wurden. Dabei handelt es sich um Personen, die vor dem 1. Januar 2017 einen Antrag gestellt hatten.
Pressemitteilung des Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS)