Zudem ergab das letzte systematische Review aus dem Jahr 2012 einen ausgeprägten Publikationsbias. Auf der Grundlage der hier gepoolten Effektstärke kann die intraartikuläre Injektion von Hyaluronsäure nicht empfohlen werden, erklärt Stange. Auch fehlen randomisierte vergleichende Studien gegenüber erfolgreichen konservativen Behandlungen wie verschiedene Maßnahmen der physikalischen Therapie, Blutegeln oder Akupunktur. Bis die offenen Fragen geklärt seien, scheine die intraartikuläre Injektion von Hyaluronsäure eher ein Reservemittel darzustellen.
Zu den Kosten gibt Stange an, dass die meisten Anwender in fünf Injektionen eine sinnvolle Behandlungsserie sehen, mit Kosten zwischen 260.- € und 400.- €, abgerechnet meist als IGeL-Leistung (unter Einschluss der Medikation). Eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung sei – auch in Ausnahmefällen – bislang nicht bekannt geworden, zumal die in Deutschland zugelassenen Präparate rezeptfrei seien. Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen der Länder verhalten sich unterschiedlich; in der Regel werde eine Vorab-Kostenzusage empfohlen.
(R. Stange: Intraartikuläre Hyaluronsäure – Biologisch sinnvoller Knorpelschutz oder stachlige IGeL ins Gelenk? Zeitschrift für Komplementärmedizin 2016; 3: 24-29)
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden
Zu den Kosten gibt Stange an, dass die meisten Anwender in fünf Injektionen eine sinnvolle Behandlungsserie sehen, mit Kosten zwischen 260.- € und 400.- €, abgerechnet meist als IGeL-Leistung (unter Einschluss der Medikation). Eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung sei – auch in Ausnahmefällen – bislang nicht bekannt geworden, zumal die in Deutschland zugelassenen Präparate rezeptfrei seien. Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen der Länder verhalten sich unterschiedlich; in der Regel werde eine Vorab-Kostenzusage empfohlen.
(R. Stange: Intraartikuläre Hyaluronsäure – Biologisch sinnvoller Knorpelschutz oder stachlige IGeL ins Gelenk? Zeitschrift für Komplementärmedizin 2016; 3: 24-29)
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden