„30 bis 40 Prozent aller Menschen erleben im Lauf ihres Lebens Synkopen. Auch wenn sich ein solcher Kreislaufkollaps häufig vorher ankündigt, stellt das ein relevantes Risiko im Straßenverkehr dar“, erklärte Prof. Dr. Christian Meyer, leitender Oberarzt und stellvertretender Klinikdirektor am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf.
Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, ihre Patienten aufzuklären, ob und wie lange nach ihrer Erkrankung eine Fahr-Unge¬eignetheit besteht. „Bei der Beurteilung der Fahreignung ist prinzipiell ein Kompromiss zwischen dem Wunsch nach Mobilität und dem Schutz der Allgemeinheit und des Fahrers herzustellen“, so Meyer. „Die Grundlagen, auf die wir uns dabei berufen können, wurden kürzlich erfreulicherweise aktualisiert. Allerdings sind weiterhin relevante Aspekte nur unzureichend geklärt.“
So war etwa die Fahreignung bei kardio¬vaskulären Erkrankungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung lange Zeit nur kursorisch behandelt. Die relevanten Begutachtungsleitlinien wurden 2016 aktualisiert und an den Stand des medizinischen Wissens angepasst. Allerdings lassen etliche Aussagen in der Verordnung und Leitlinien noch relevante Aspekte offen.
Zur besseren Orientierung hat die DKG schon 2010 ein Positionspapier veröffentlicht, in dem die für den Straßenverkehr relevanten Aspekte sämtlicher kardiovaskulären Erkrankungen auf Grundlage wissenschaftlicher Studien aufgearbeitet wurden. „Ärzte orientieren sich natürlich an diesen medizinischen Leitlinien, müssen aber gleichzeitig auch die gesetzlichen Bestimmungen im Auge behalten“, wies Meyer auf die Schwierigkeiten in der Begutachtungspraxis hin. „Mit den nun vorliegenden Begutachtungsleitlinien wurde ein wichtiger Schritt in Richtung der Homogenisierung mit den aktuellen medizinischen Erkenntnissen unternommen.“
Die kardiologischen Gesellschaften AHA/ACC/HRS in den USA haben soeben eine aktualisierte Leitlinie zur Behandlung von Patienten mit Synkopen einschließlich umfangreicher Empfehlung zur Fahrtüchtigkeit nach dem Auftreten unterschiedlicher Typen von Synkopen veröffentlicht. Demnach sollte jemand, der nach einer Husten-Synkope erfolgreich behandelt wurde, das Auto so lange in der Garage lassen, bis er einen Monat symptomfrei bleibt. Tritt ein Kreislaufkollaps dagegen nach langem Stehen auf, halten die US-Experten eine Teilnahme am Straßenverkehr für unbedenklich, solange es bei einem Einzelfall bleibt. Treten dagegen bis zu sechs weitere Synkopen auf, wird auch hier eine vierwöchige Verkehrskarenz empfohlen. Bei mehr als sechs Ereignissen muss das Kfz bis zur endgültigen Beherrschung der Symptome stehen gelassen werden.
„Derart detaillierte Empfehlungen hat es bisher weltweit nicht gegeben”, begrüßte Meyer die Initiative der amerikanischen Kollegen. „Wir sollten diese Expertise und die Gelegenheit nutzen, auf derart wertvollen Empfehlungen aufzubauen und sie schließlich auch bei der Weiterentwicklung unserer zur Begutachtung relevanten Regularien berücksichtigen“.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden
Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, ihre Patienten aufzuklären, ob und wie lange nach ihrer Erkrankung eine Fahr-Unge¬eignetheit besteht. „Bei der Beurteilung der Fahreignung ist prinzipiell ein Kompromiss zwischen dem Wunsch nach Mobilität und dem Schutz der Allgemeinheit und des Fahrers herzustellen“, so Meyer. „Die Grundlagen, auf die wir uns dabei berufen können, wurden kürzlich erfreulicherweise aktualisiert. Allerdings sind weiterhin relevante Aspekte nur unzureichend geklärt.“
So war etwa die Fahreignung bei kardio¬vaskulären Erkrankungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung lange Zeit nur kursorisch behandelt. Die relevanten Begutachtungsleitlinien wurden 2016 aktualisiert und an den Stand des medizinischen Wissens angepasst. Allerdings lassen etliche Aussagen in der Verordnung und Leitlinien noch relevante Aspekte offen.
Zur besseren Orientierung hat die DKG schon 2010 ein Positionspapier veröffentlicht, in dem die für den Straßenverkehr relevanten Aspekte sämtlicher kardiovaskulären Erkrankungen auf Grundlage wissenschaftlicher Studien aufgearbeitet wurden. „Ärzte orientieren sich natürlich an diesen medizinischen Leitlinien, müssen aber gleichzeitig auch die gesetzlichen Bestimmungen im Auge behalten“, wies Meyer auf die Schwierigkeiten in der Begutachtungspraxis hin. „Mit den nun vorliegenden Begutachtungsleitlinien wurde ein wichtiger Schritt in Richtung der Homogenisierung mit den aktuellen medizinischen Erkenntnissen unternommen.“
Die kardiologischen Gesellschaften AHA/ACC/HRS in den USA haben soeben eine aktualisierte Leitlinie zur Behandlung von Patienten mit Synkopen einschließlich umfangreicher Empfehlung zur Fahrtüchtigkeit nach dem Auftreten unterschiedlicher Typen von Synkopen veröffentlicht. Demnach sollte jemand, der nach einer Husten-Synkope erfolgreich behandelt wurde, das Auto so lange in der Garage lassen, bis er einen Monat symptomfrei bleibt. Tritt ein Kreislaufkollaps dagegen nach langem Stehen auf, halten die US-Experten eine Teilnahme am Straßenverkehr für unbedenklich, solange es bei einem Einzelfall bleibt. Treten dagegen bis zu sechs weitere Synkopen auf, wird auch hier eine vierwöchige Verkehrskarenz empfohlen. Bei mehr als sechs Ereignissen muss das Kfz bis zur endgültigen Beherrschung der Symptome stehen gelassen werden.
„Derart detaillierte Empfehlungen hat es bisher weltweit nicht gegeben”, begrüßte Meyer die Initiative der amerikanischen Kollegen. „Wir sollten diese Expertise und die Gelegenheit nutzen, auf derart wertvollen Empfehlungen aufzubauen und sie schließlich auch bei der Weiterentwicklung unserer zur Begutachtung relevanten Regularien berücksichtigen“.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden