Die Menge zirkulierender Tumor-DNA konnte etwa als (negativer) Prognosefaktor bei Patienten mit kolorektalen Karzinomen identifiziert werden. Zukünftig wird es möglich sein, zirkulierende Tumor-DNA als Hilfsmittel des Therapie-Monitoring zu nutzen. Zirkulierende Tumor-DNA könnte die minimale Resterkrankung oder eine Resistenzentwicklung anzeigen. Ziel ist es, den Tumor möglichst genau zu klassifizieren – als Basis für eine individualisierte, zielgerichtete Therapie.
Bei Patienten mit einem Adenokarzinom der Lunge, das eine EGFR-Mutation besitzt, zeigt die Resistenzmutation vom Typ T790M an, dass eine Resistenz unter anti-EGFR-Therapie aufgetreten ist. Diese sogenannte Resistenzmutation kann im peripheren Blut analysiert werden. Dieses Verfahren ist standardisiert und wird von mehreren Pathologien zertifiziert und damit qualitätsgesichert angeboten. Alle anderen Indikationen zur "Liquid Biopsy" sind bisher jedoch nicht gegeben, erklärte Tannapfel.
Die Kenntnis solcher neuer Untersuchungsmethoden ist wichtig für den Gutachter in der privaten Krankenversicherung, da dort immer wieder Kosten dafür zur Erstattung eingereicht werden. Mit wenigen Ausnahmen – wie etwa dem Adenokarzinom der Lunge mit einer EGFR-Mutation – handelt es sich dabei aber (noch) um experimentelle Verfahren, für die keine Leistungspflicht es Krankenversicherers besteht.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden
Bei Patienten mit einem Adenokarzinom der Lunge, das eine EGFR-Mutation besitzt, zeigt die Resistenzmutation vom Typ T790M an, dass eine Resistenz unter anti-EGFR-Therapie aufgetreten ist. Diese sogenannte Resistenzmutation kann im peripheren Blut analysiert werden. Dieses Verfahren ist standardisiert und wird von mehreren Pathologien zertifiziert und damit qualitätsgesichert angeboten. Alle anderen Indikationen zur "Liquid Biopsy" sind bisher jedoch nicht gegeben, erklärte Tannapfel.
Die Kenntnis solcher neuer Untersuchungsmethoden ist wichtig für den Gutachter in der privaten Krankenversicherung, da dort immer wieder Kosten dafür zur Erstattung eingereicht werden. Mit wenigen Ausnahmen – wie etwa dem Adenokarzinom der Lunge mit einer EGFR-Mutation – handelt es sich dabei aber (noch) um experimentelle Verfahren, für die keine Leistungspflicht es Krankenversicherers besteht.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden