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Neue Nationale Versorgungsleitlinie Asthma bronchiale

• Asthma-Basistherapie sind weiterhin die inhalativen Steroide (ICS), welche ab Stufe 3 zu einer Fixkombination mit einem langwirksamen Betamimetikum (LABA) erweitert werden sollten.
• Ab Stufe 3 können ICS/LABA-Fixkombinationen auch als zusätzliche Bedarfstherapie eingesetzt werden, sofern sie Formoterol enthalten (statt einer Bedarfstherapie mit einem kurzwirksamen Bronchodilatator).
• Tiotropium (via Respimat) ist ab Stufe 4 nun auch für Kinder und Jugendliche zugelassen.
• Auf Stufe 5 sind Biologika Mittel der ersten Wahl.

Als „Fazit für die Praxis“ führte Kohlhäufl aus, dass eine Prednisolon-Dauertherapie nur noch in begründeten Fällen zum Einsatz kommen dürfe. Die Zeiten, in denen Prednisolon als Dauertherapie bei Asthma bedenkenlos und ohne Begründung eingesetzt werden durften, seien definitiv vorbei.

(Nationale Versorgungsleitlinie (NVL) Asthma, 3. Auflage 2018; AWMF-Register-NR.: nvl-002. https://www.leitlinien.de/nvl/asthma)

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden

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