Das 2013 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ (Patientenrechtegesetz) fordert, dass Patienten umfassend aufgeklärt und an der medizinischen Entscheidung beteiligt werden. Die Leitlinien der Schmerzmedizin fordern ebenfalls eine partizipative Entscheidungsfindung. „Mit unserem diesjährigen Kongressmotto ‚Gemeinsam entscheiden‘ setzen wir einen starken Akzent auf das ‚Shared Decision Making‘ (SDM) und befassen uns mit der Frage, wie diese Beteiligung konkret aussehen kann“, erklärte Kongresspräsident Matthias Keidel, Chefarzt der Neurologischen Klinik am Campus Bad Neustadt/Saale.
SDM steht für eine partnerschaftliche Entscheidungsfindung, die aus einem patientenzentrierten Ansatz heraus erwächst und als eine besonders günstige Form der Arzt-Patient-Interaktion angesehen wird. Definiert wird SDM als ein über mehrere Phasen laufender Interaktionsprozess zwischen Arzt und Patient auf der Basis geteilter Informationen. Am Ende steht eine gemeinsam getroffene Therapieentscheidung.
Es gibt Ansätze, die empfehlen, SDM dann einzusetzen, wenn verschiedene evidenzbasierte Behandlungsmethoden zur Wahl stehen, die in ihrer Wirksamkeit als gleichwertig gelten. Die möglichen Nebenwirkungen einer Therapie können für den Patienten – in Abhängigkeit von seinen Wertvorstellungen und Begleiterkrankungen – jedoch von unterschiedlicher Bedeutung sein. Für die Behandlung von Nervenschmerzen stehen zum Beispiel verschiedene Medikamentenklassen wie Antidepressiva, Antikonvulsiva und Opioide zur Verfügung.
„Weiterhin ist es auch die Aufgabe des Arztes, darüber zu informieren, wie der weitere Krankheitsverlauf vermutlich sein wird, wenn keine Therapie, beispielsweise mit Medikamenten, durchgeführt wird“, berichtete Kongresspräsident Winfried Häuser von der Klinik Innere Medizin I des Klinikums Saarbrücken.
Um SDM in der Schmerzmedizin zu implementieren und den Patienten zu einem gleichberechtigten Partner im medizinischen Entscheidungsprozess zu machen, müssen allerdings neue Wege beschritten werden. „Dazu gehört, dass Informationen für den Patienten verständlich formuliert werden und der Arzt die Erwartungen, Wünsche, Sorgen und Ideen des Patienten erfragt und ihn darin unterstützt, die eigenen Präferenzen herauszufinden und zu gewichten“, betonte Häuser.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden
SDM steht für eine partnerschaftliche Entscheidungsfindung, die aus einem patientenzentrierten Ansatz heraus erwächst und als eine besonders günstige Form der Arzt-Patient-Interaktion angesehen wird. Definiert wird SDM als ein über mehrere Phasen laufender Interaktionsprozess zwischen Arzt und Patient auf der Basis geteilter Informationen. Am Ende steht eine gemeinsam getroffene Therapieentscheidung.
Es gibt Ansätze, die empfehlen, SDM dann einzusetzen, wenn verschiedene evidenzbasierte Behandlungsmethoden zur Wahl stehen, die in ihrer Wirksamkeit als gleichwertig gelten. Die möglichen Nebenwirkungen einer Therapie können für den Patienten – in Abhängigkeit von seinen Wertvorstellungen und Begleiterkrankungen – jedoch von unterschiedlicher Bedeutung sein. Für die Behandlung von Nervenschmerzen stehen zum Beispiel verschiedene Medikamentenklassen wie Antidepressiva, Antikonvulsiva und Opioide zur Verfügung.
„Weiterhin ist es auch die Aufgabe des Arztes, darüber zu informieren, wie der weitere Krankheitsverlauf vermutlich sein wird, wenn keine Therapie, beispielsweise mit Medikamenten, durchgeführt wird“, berichtete Kongresspräsident Winfried Häuser von der Klinik Innere Medizin I des Klinikums Saarbrücken.
Um SDM in der Schmerzmedizin zu implementieren und den Patienten zu einem gleichberechtigten Partner im medizinischen Entscheidungsprozess zu machen, müssen allerdings neue Wege beschritten werden. „Dazu gehört, dass Informationen für den Patienten verständlich formuliert werden und der Arzt die Erwartungen, Wünsche, Sorgen und Ideen des Patienten erfragt und ihn darin unterstützt, die eigenen Präferenzen herauszufinden und zu gewichten“, betonte Häuser.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden