Die Datenlage zu dieser Fragestellung ist derzeit so übereinstimmend negativ, dass dieses doch erheblich komplikationsbelastete Verfahren endgültig verlassen werden sollte.
Die Implantation von Vena-cava-Filtern sollte somit sowohl bei Patienten, die eine orale Antikoagulation einnehmen, wie auch bei den Patienten, die aufgrund eines erhöhten Blutungsrisikos oder aktiver Blutung keine orale Antikoagulation erhalten können, (bis auf Einzelfälle) grundsätzlich nicht mehr durchgeführt werden.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden
Die Implantation von Vena-cava-Filtern sollte somit sowohl bei Patienten, die eine orale Antikoagulation einnehmen, wie auch bei den Patienten, die aufgrund eines erhöhten Blutungsrisikos oder aktiver Blutung keine orale Antikoagulation erhalten können, (bis auf Einzelfälle) grundsätzlich nicht mehr durchgeführt werden.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden