Ursache dafür ist v. a. eine zunehmend konsequente Rechnungsprüfung durch die PKV-Unternehmen (gerade in der derzeitigen jahrelangen Niedrigzinsphase) bei einer extensive Auslegung der die für die privatärztlicher Abrechnungen zwingend vorgeschriebene Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) insbesondere durch privatärztliche Abrechnungsstellen. So werden angesichts der Tatsache, dass die GOÄ seit vielen Jahren massiv veraltet ist, immer mehr Positionen analog abgerechnet.
Mit der Beurteilung gebührenrechtlich umstrittener Arztabrechnungen beauftragt das Gericht meist einen ärztlichen Gutachter. Das ist allerdings grundsätzlich problematisch, da es sich hier um eine Vermischung medizinischer und juristischer Aspekte handelt. Der ärztliche Gutachter sollte sich auf medizinische Aspekte beschränken; die eigentliche gebührenrechtliche (somit vom Wortlaut her juristische!) Bewertung obliegt dagegen dem Gericht.
Die gegenwärtigen Probleme durch die veraltete GOÄ belasten alle Beteiligten – Ärzte, Patienten und PKV-Unternehmen, aber auch Gerichte. Bis allerdings die aktuell zwischen Vertretern der Bundesärztekammer und des PKV-Verbandes intensiv diskutierte GOÄ-Novelle verabschiedet wird, müssen Ärzte und Versicherer mit der jetzigen GOÄ arbeiten. Daher ist zu hoffen, dass sich Bundesärztekammer und PKV-Verband schnell über die konkreten Modalitäten der GOÄ-Novelle einigen und dass die neue Bundesregierung deren Verabschiedung energisch vorantreibt.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden
Mit der Beurteilung gebührenrechtlich umstrittener Arztabrechnungen beauftragt das Gericht meist einen ärztlichen Gutachter. Das ist allerdings grundsätzlich problematisch, da es sich hier um eine Vermischung medizinischer und juristischer Aspekte handelt. Der ärztliche Gutachter sollte sich auf medizinische Aspekte beschränken; die eigentliche gebührenrechtliche (somit vom Wortlaut her juristische!) Bewertung obliegt dagegen dem Gericht.
Die gegenwärtigen Probleme durch die veraltete GOÄ belasten alle Beteiligten – Ärzte, Patienten und PKV-Unternehmen, aber auch Gerichte. Bis allerdings die aktuell zwischen Vertretern der Bundesärztekammer und des PKV-Verbandes intensiv diskutierte GOÄ-Novelle verabschiedet wird, müssen Ärzte und Versicherer mit der jetzigen GOÄ arbeiten. Daher ist zu hoffen, dass sich Bundesärztekammer und PKV-Verband schnell über die konkreten Modalitäten der GOÄ-Novelle einigen und dass die neue Bundesregierung deren Verabschiedung energisch vorantreibt.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden