Aus politischer Sicht ist die Verteilung von Organen klar geregelt. Es gilt der Gleichheitssatz des Grundgesetzes: „Der Privatpatient und der im Lande lebende Asylbewerber sind gleich zu behandeln“, schreibt Charité-Direktor Professor Ulrich Frei in einem Kommentar in der „DMW“. Das geltende Transplantationsgesetz sieht ferner vor, dass die Verteilung „nach Notwendigkeit und Erfolgsaussicht einer Organübertragung“ erfolgen muss. Auch das klingt plausibel. Patienten, die am dringlichsten ein Organ benötigen und die mit dem Organ am längsten überleben könnten, sollten bevorzugt behandelt werden.
In der Praxis stehen die beiden Kriterien jedoch oft im Widerspruch zueinander. Der Patient, der ein Organ am dringlichsten benötigt, ist nicht immer derjenige, der mit dem Organ die längste Überlebenszeit erzielt, was Professor Frei am Bespiel der Lebertransplantation erläutert. Dort erfolgt die Verteilung, auch Allokation genannt, heute nach dem MELD-Score. MELD steht für „Model for End-stage Liver Disease“. Er schätzt auf der Basis von drei Laborwerten, Bilirubin, Kreatinin und Blutgerinnungszeit, das Risiko des Patienten ohne Transplantat an einem Leberversagen zu sterben. Der MELD-Score ist laut Professor Frei ein reines Dringlichkeitskriterium und in die Kritik geraten, weil auch Patienten mit einer geringen Lebenserwartung eine neue Leber erhalten können.
Eine in den USA vorgeschlagene Alternative ist das Erfolgskriterium LYFT. LYFT steht für „life years after transplantation“ und schätzt die Lebenserwartung der Patienten nach einer gelungenen Lebertransplantation. Das LYFT-Kriterium benachteiligt jedoch ältere und kränkere Menschen. Professor Frei: „Es wird von der Bevölkerung und der Transplant-Community abgelehnt, weil es als nicht fair oder nicht gerecht beurteilt wird.“ Für den Mediziner Frei ist es deshalb umstritten, ob die verfügbaren Scores eine sachgerechte Beurteilung von Erfolgsaussicht und Dringlichkeit einer Transplantation erlauben – und ob eine auf diese Weise getroffene Allokation tatsächlich gerecht wäre.
Probleme gibt es auch bei der Auswahl von Patienten für die Warteliste von Nierentransplantationen. Durch den Organmangel steigen hier die Wartezeiten. Sie liege heute bei bis zu sieben Jahren. Dabei befindet sich in Deutschland nur jeder zehnte Dialysepatient auf der Warteliste für eine Nierentransplantation. Professor Frei vermutet, dass viele Patienten nicht angemeldet werden, weil die Ärzte davon ausgehen, dass das Organ für sie zu spät käme. Der Bundesmantelvertrag zur Erbringung von Dialyseleistungen fordere zwar vom Arzt eine zeitgerechte Meldung und Vorbereitung von geeigneten Patienten für eine Nierentransplantation. Genaue Handlungsanweisungen enthalte das Gesetz jedoch nicht. Angesichts der langen Wartezeiten für eine Niere könne zwar generell nicht gesagt werden, dass die Auswahl für die Warteliste zu restriktiv getroffen werde, schreibt Professor Frei: „Auf der individuellen Ebene kann dies aber durchaus sein.“ Überprüft werde dies nicht.
Den einzigen Ausweg aus dem Dilemma sieht der Chef der Berliner Charité in einer Steigerung der Organspenden. Professor Frei: „Letztendlich braucht Deutschland eine neue Öffentlichkeitsarbeit pro Organspende, die klarmacht, dass der Spendermangel und der jetzt bereits eingetretene Rückgang durch fehlende Zustimmung verunsicherter Angehöriger weit mehr wartende Patienten in Gefahr bringt oder sterben lässt als alle Verfehlungen im Transplantationsskandal.“
U. Frei:
Organverteilung für die Transplantation: Was ist gerecht?
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2013; 138 (38);
S. 1902–1904