Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird nach Ansicht der Medizinischen Dienste zu einer Weiterentwicklung der Pflege in Deutschland führen. Denn darin sind eine ganzheitliche Gestaltung der Pflege, Betreuung und Entlastung angelegt. Zudem ermöglichen die weiter- entwickelten Leistungen des PSG II eine individuelle Ausgestaltung der Pflege. Alle Akteure sind gefordert, ihr Handeln am neuen Pflegebegriff auszurichten. Der Gesetzentwurf sieht zudem die Weiterentwicklung der Pflegequalität vor. Der dafür neu zu schaffende Pflegequalitätsausschuss soll die Qualitätssicherung und die Transparenz über die Pflege in den Einrichtungen und ambulanten Diensten voranbringen. Der MDS plädiert dafür, den Pflegequalitätsausschuss als ein handlungsfähiges Instrument der Selbstverwaltung auszugestalten. Die Besetzung des Ausschusses und seiner Vorsitzenden sollte nicht durch das Bundesgesundheitsministerium erfolgen. Die Medizinischen Dienste kritisieren den im Entwurf vorgesehenen Einfluss der Leistungserbringer auf die Qualitätsprüfungs-Richtlinien von Heimen und ambulanten Diensten. „Es ist zwar sachgerecht, wenn intern erhobene Ergebnisindikatoren der internen Qualitätssicherung zugrunde gelegt werden und in die Qualitätsprüfungen einfließen. Die Prüfinstitutionen müssen ihre Prüfkriterien jedoch ohne Einflussnahme der Leistungserbringer festlegen können. Dies geht nur, wenn der GKV-Spitzenverband weiterhin die QualitätsprüfungsRichtlinie verantwortet“, erläutert Dr. Pick.
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK)