Das bisherige Curriculum zur verkehrsmedizinischen Begutachtung stammte aus dem Jahr 1998. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse und erweiterte europäische Regelungen waren Gründe, das Curriculum zu überarbeiten. Dazu hat die Bundesärztekammer eine Projektgruppe von Kammermitarbeitern und externen Experten eingesetzt.
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Entstanden ist ein modulares Curriculum aus vier großen Teilabschnitten:
- Fachärzte, die Kompetenzen in der Patientenaufklärung und -beratung erwerben möchten, können die Module eins und zwei als Fortbildung absolvieren, ohne eine formale Qualifikation zu erwerben.
- Fachärzte, welche die verkehrsmedizinische Qualifikation zum Erstellen von Gutachten erwerben möchten, müssen die Module eins bis vier absolvieren.
- Fachärzte, die Kenntnisse zur Probenentnahme im Rahmen der chemisch-toxikologischen Untersuchungen erwerben möchten, können das ergänzende Modul fünf absolvieren.
„Die verkehrsmedizinische Tätigkeit fordert die Ärzte in Diagnostik und Therapie, Beratung und Aufklärung, Begutachtung und Forschung“, schreiben die Autoren des Curriculums. Im Fokus stehe dabei neben der momentanen psychischen und physischen Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs auch die generelle Fahreignung, die durch Krankheiten und/oder medikamentöse Therapie eingeschränkt sein könne.
© hil/aerzteblatt.de