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Begutachtung bei persistierenden Beschwerden nach LWS-Distorsion

Distorsionsverletzungen der Wirbelsäule sind für einen orthopädischen Sachverständigen – und für das Gericht – grundsätzlich auch dann objektivierbar, wenn eine Dokumentation durch bildgebende Verfahren nicht möglich ist. Erforderlich ist eine sorgfältige Untersuchung durch den medizinischen Sachverständigen, wobei insbesondere die Anamnese eine wesentliche Rolle spielen muss.

Persistierende Beschwerden nach einer mittelgradigen Distorsion der Lendenwirbelsäule (LWS) sind auch dann durch das Unfallgeschehen verursacht, wenn bei der Entwicklung der Beschwerden bestimmte Unfall-unabhängige Dispositionen des Geschädigten – im zu entscheidenden Fall ein Hohl-Rund-Rücken und psychosomatische Faktoren – eine Rolle gespielt haben (unter Hinweis auf eine Entscheidung des BGH vom 30.4.1996). Entscheidend ist, dass der Geschädigte ohne den Unfall als auslösendes Ereignis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beschwerdefrei wäre.

Führt eine mittelgradige Distorsion der Lendenwirbelsäule nach einem Verkehrsunfall – wie im vorliegenden Fall – zu dauerhaften Beschwerden im Sinne eines Schmerzsyndroms mit Auswirkungen auf die Lebensführung im beruflichem und im privaten Alltag, kann ein Schmerzensgeld von 10.000 € gerechtfertigt sein, so das OLG.

 (Versicherungsrecht 73 (2022) 18: 1163-1168)

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden