Wichtige Empfehlungen sind etwa:
· „Bei jeder Geburt soll sichergestellt sein, dass im Falle einer erforderlichen Notfall-Entbindung (Not-Sectio) die Entscheidungs-Entbindungszeit (E-E-Zeit) unter 20 Minuten eingehalten werden kann.“
· „Es soll eine kontinuierliche Betreuung jeder Schwangeren sub partu durch eine Hebamme gewährleistet sein.“
· „Es soll jederzeit eine qualifizierte Pflegekraft oder Hebamme (im Entbindungsbereich und auf der Wochenbettstation) präsent sein, die Störungen in der Neonatalperiode erkennt und gegebenenfalls in Absprache mit dem verantwortlichen Arzt ohne Zeitverlust diagnostische Schritte und/oder eine Verlegung in eine geeignete Kinderklinik initiieren kann.“
· „Es soll in allen Geburtskliniken eine anästhesiologische ärztliche 24-StundenBereitschaftsdienstleistung (inklusive anästhesiologischer Pflegekraft/Assistenz) gewährleistet sein und ein anästhesiologischer Facharzt mindestens im Rufdienst vorgehalten werden.“
· „Der zuständige Anästhesist und die Pflegekraft oder anästhesiologische Pflegekraft/Assistenz sollen in der Erstversorgung von Neugeborenen ausreichend geschult und erfahren sein.“
· „Es sollen SOPs (Standard Operating Procedures), insbesondere für mütterliche und kindliche Notfälle, in schriftlicher Form vorhanden sein.“
· „Es sollen regelmäßige interdisziplinäre Notfallübungen erfolgen.“
· „Für neonatologische Notfälle sollen sowohl ein Notfallvorgehen als auch ein Kooperationsvertrag mit einer Kinderklinik vorliegen und bekannt sein. Die Entbindungskriterien für die jeweiligen Geburtseinrichtungen sollen präpartal beachtet und eingehalten werden.“
Diese Leitlinie ist auch von hoher forensischer Wichtigkeit, betonte Kehl: In Schadensfällen werde zukünftig überprüft, ob die entsprechenden Voraussetzungen für eine perinatologische Versorgung gegeben seien.
Rossi, R. et al. (2921). Z Geburtshilfe Neonatol, 4, 306-319.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden