Dies geschieht aufgrund der zunehmenden wissenschaftlichen Evidenz. Ziel ist es, die Versorgung und Behandlung von Patienten mit chronischer respiratorischer Insuffizienz durch nicht-invasive Beatmung zu verbessern. Die Leitlinie gibt detaillierte Empfehlungen zur Durchführung, Einstellung der Beatmungsparameter, Überwachung der Therapie sowie spezifische Behandlungspfade zur Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit (Beispiel: NIV-Workflow bei thorakal-restriktiven Erkrankungen). Sie enthält außerdem ein neues Kapitel zu ethischen Aspekten, insbesondere zur Versorgung am Lebensende, und ist bis Juli 2027 gültig.
Die Mitglieder der Leitlinienkommission der S3-Leitlinie zur nichtinvasiven Beatmung, zu denen Trudzinski gehört, hatten es sich zum besonderen Anliegen gemacht, die Empfehlungen so zu gestalten, dass sie klare und praxisnahe Handlungsanweisungen bieten, erläuterte sie. Sie haben sich daher immer wieder gegenseitig daran erinnert, die Empfehlungen so zu formulieren, dass auch Assistenzärzte, die am Anfang ihrer Karriere stehen, konkrete und direkt umsetzbare Anweisungen erhalten.
https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/020-008
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden