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Anforderungen an das Monitoring bei Sedierungsverfahren in der ZMK

Für die Überwachung des Patienten während des Sedierungsverfahren gelten folgende Regeln:

·         Internationale Guidelines fordern, dass eine Person des Behandlungsteams, die nicht in die zahnärztliche Behandlung involviert ist, das Monitoring des Patienten während der moderaten Sedierung überwacht.

·         Das obligate Basis-Monitoring für die Durchführung einer moderaten Sedierung erfordert die kontinuierliche Beobachtung des Patienten zur Überprüfung des Bewusstseins. Die Ansprechbarkeit und Reaktionsfähigkeit des Patienten auf verbale Ansprache, ggf. begleitet von leichten taktilen Reizen, müssen unter moderater Sedierung erhalten bleiben.

·         Eine fortlaufende Überprüfung der Herz-Kreislauf-Funktion – Blutdruckmessung und Erfassen der Pulsfrequenz – sowie die fortlaufende Bestimmung der Oxygenierung mittels Pulsoximetrie gehören zum obligaten Monitoring während moderater Sedierungen.

·         Die Überprüfung der Atemfunktion kann durch Beobachten der Atembewegungen und Auskultation von Atemgeräuschen mittels eines Stethoskops durchgeführt werden.

·         Ein EKG-Monitoring wird in der Literatur überwiegend als nicht obligat bei moderater Sedierung bewertet, außer bei Patienten mit kardialen Erkrankungen.

·         Auch wenn in einigen nationalen Empfehlungen zur Durchführung moderater Sedierungen die Kapnographie noch nicht als obligates Monitoring empfohlen wird, bestätigen aktuelle Reviews und Studien, dass durch Monitoring der Atmung mittels Kapnographie Störungen der Atemfunktion während moderater Sedierung frühzeitiger und sicherer erkannt werden können. Viele Guidelines und Leitlinien empfehlen daher, die Kapnographie als Standard-Monitoring auch bei moderater Sedierung einzusetzen.

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden