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Anspruch auf hochwertige Hörgeräte ist umstritten

Die Festbetragsregelung war 1988 eingeführt worden. 2013 wurden technische Mindeststandards vorgeschrieben und der von den gesetzlichen Krankenkassen zu zahlende Betrag wurde auf 733,59 € netto erhöht. Dennoch müssen 75 % der Patienten zu ihrem Hörgerät einen Eigenanteil zuzahlen, der in 4 von 10 Fällen 1.000 € übersteigt. Für Patienten, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, steht der Klageweg beim Sozialgericht offen.

 

Solche Klagen gegen die begrenzte Kostenübernahme von hochwertigen Hörgeräten sind nach einer aktuellen Studie in knapp zwei Drittel der Fälle erfolgreich, auch wenn man dafür angesichts der Bearbeitungszeit bis zu 10 Jahren einen „langen Atem“ benötigt, erklärte Stöver. Der HNO-Arzt könne im Vorfeld durch leitliniengemäße Indikationsstellung und gute Anleitung des Patienten entscheidend dazu beitragen, vergebliche Klagen zu vermeiden.

 

Lottner A, Iro H, Schützenberger A, Hoppe U: Hörgeräteversorgung – Kann die Begrenzung der Leistungspflicht der Krankenkassen durch Festbeträge bei medizinischer Indikation erfolgreich vor den Sozialgerichten angefochten werden? Laryngo-Rhino- Otol. 2019; 98: 708–7145

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden