Arbeitsmedizinisches Kolloquium der DGUV stellt arbeitsbedingte Erkrankungen der Haut in den Mittelpunkt Arbeitsbedingte Hauterkrankungen an erster Stelle bei den Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit18.08.2020Beruflich erworbene Hauterkrankungen stellen für die Betroffenen häufig großes persönliches Leid dar. Auch sind die volkswirtschaftlichen Kosten, die dadurch verursacht werden, nicht zu unterschätzen. An erster Stelle steht deshalb die Prävention dieser Erkrankungen. All dies ist Grund genug für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und ihre Mitglieder, das Thema "Berufsdermatologie" in den Mittelpunkt ihres Arbeitsmedizinischen Kolloquiums im Rahmen der 60. Wissenschaftlichen Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin am 2. September zu stellen.
Kontaktekzeme: Reizungen der Haut und Allergien
Arbeitsbedingte Erkrankungen der Haut können ganz verschiedene Ursachen haben. Betroffen sind Beschäftigte aus unterschiedlichen Branchen wie Pflegebereich, Frisörhandwerk, Baubereich aber auch dem Reinigungsgewerbe. Zu den in der BK-Nr. 5101 "schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen“ zusammengefassten Erkrankungen gehören die arbeitsbedingten Handekzeme mit mehr als 20.000 Verdachtsanzeigen pro Jahr. Sie treten vermehrt bei beruflichem Kontakt der Hände mit reizenden Flüssigkeiten oder auch Wasser auf. „So wird die Hautbarriere geschädigt und es kann zu einem sogenannten Kontaktekzem kommen", so die Dermatologin Prof. Manigé Fartasch aus dem Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV (IPA).Wie Beschäftigte erfolgreich vor solchen Gefährdungen geschützt werden können, legen die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) fest. Die TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt" wird zurzeit überarbeitet und den veränderten Rechtsvorschriften angepasst. Wie die Überarbeitungen aussehen, wird im Arbeitsmedizinischen Kolloquium vorgestellt.In Deutschland leidet fast ein Drittel der Bevölkerung an Allergien der Schleimhäute – Tendenz steigend. Neben den Händen sind häufig auch die Atemwege betroffen. Zu den Allergieauslösern gehören mehr als 400 Arbeitsstoffe. Für eine adäquate Prävention ist eine schnelle, preiswerte und einfach durchzuführende Diagnostik wie der Pricktest notwendig. "Allerdings wird es immer schwieriger diese Tests durchzuführen, denn die hierfür verwendeten kommerziellen Diagnostikallergene stehen immer seltener zur Verfügung", so Prof. Monika Raulf aus dem IPA. "Hier besteht dringender Handlungsbedarf, um die diagnostische Lücke zu schließen."
Hautkrebs und UV-Strahlung
Circa 2,4 Millionen Beschäftigte arbeiten im Freien und sind von natürlicher UV-Strahlung betroffen. Seit der Einführung der neuen Berufskrankheit Nr. 5103 „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen durch natürliche UV-Strahlung“ ist die Zahl der Verdachtsmeldungen kontinuierlich gestiegen und betrug im Jahr 2018 knapp 7.500.Damit beruflich bedingte Krebserkrankungen infolge von natürlicher Sonneneinstrahlung gar nicht erst auftreten, sind Präventionsmaßnahmen erforderlich. Priorität haben technische und organisatorische Maßnahmen. Ergänzt werden sie von persönlichen Schutzmaßnahmen wie entsprechender Kleidung. Sind diese Maßnahmen ausgeschöpft, können auch UV-Schutzmittel zum Einsatz kommen. Aber wie müssen diese Mittel im Hinblick auf den beruflichen Einsatz beschaffen sein? Im Rahmen des Kolloquiums werden hierzu die aktuellen Erkenntnisse vorgestellt. Der letzte Vortrag beschäftigt sich mit den häufigsten bösartigen Tumoren der Haut – den Basalzellkarzinomen – und deren möglichem Bezug zu arbeitsbedingten Belastungen.Bitte beachten Sie, dass das Arbeitsmedizinische Kolloquium der DGUV am 02. September ab 14:30 Uhr aufgrund der aktuellen Kontaktbeschränkungen und Hygieneregelungen in Bayern als Online-Veranstaltung via Zoom stattfindet. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig. Weitere Informationen sowie die Zugangsdaten finden Sie hier.
Pressemitteilung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV