Als Begründung dafür wird ausgeführt:
ASS reduziert im Vergleich zu Plazebo bei Betroffenen mit stabiler KHK ohne akute Ereignisse in der klinischen Vorgeschichte klinisch relevant das Risiko von Herzinfarkten sowie bei Betroffenen mit manifester kardiovaskulärer Krankheit (bspw. Zustand nach Herzinfarkt, nach Schlaganfall oder nach transitorischer ischämischer Attacke – TIA) die Gesamtsterblichkeit, die kardiovaskuläre Sterblichkeit sowie wiederholte akute Ereignisse.
Für Clopidogrel bzw. P2Y12-Hemmer im Vergleich zu ASS ergibt sich im kombinierten Endpunkt ein geringer Vorteil, der geleitet ist durch einen klinischen Vorteil in Bezug auf das Herzinfarktrisiko sowie teilweise das Schlaganfallrisiko (je nach Charakteristika der Betroffenen). Insbesondere bei komorbider peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK) sieht die Leitliniengruppe gemäß der entsprechenden Leitlinie eine Indikation zu einer Monotherapie mit Clopidogrel.
Die Bevorzugung von ASS bei Betroffenen mit stabiler KHK ohne entsprechende Komorbidität begründet sich durch den als klinisch eher gering eingeschätzten Vorteil
von P2Y12-Hemmern in dieser Gruppe der Patienten (geringer absoluter Effekt auf einen nachgeordneten Endpunkt) bei gleichzeitiger hoher Relevanz in Bezug auf die Ressourcenverteilung.
Bei der Behandlung der stabilen KHK ohne vorausgegangenen Herzinfarkt oder koronare invasive Therapie besteht zwar ein Off-Label-Use von ASS. Dennoch ist ASS in dieser Indikation seit langem medizinischer Standard. Nach Einschätzung der Autoren der Leitlinie überwiegt der Nutzen von ASS deutlich das erhöhte Blutungsrisiko, sowohl bei Patienten mit als auch ohne vorausgegangenen Herzinfarkt.
Bei erhöhtem Risiko für eine gastrointestinale Blutung oder bei gastrointestinalen Beschwerden sollte die Behandlung mit ASS unter zusätzlicher Gabe eines Protonenpumpenhemmers fortgesetzt oder zunächst auf Clopidogrel umgestellt werden.
https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/nvl-004
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden