Bei endonasalen Eingriffen an den Nasennebenhöhlen muss in ca. 4 % mit dem Auftreten von Komplikationen gerechnet werden. Die Mehrzahl dieser artenreichen Komplikationen lässt sich faktisch gut beherrschen. Im Einzelfall droht jedoch insbesondere bei dauerhaften Schädigungen eine rechtliche Auseinandersetzung.
In mehreren mediko-legalen Gutachtenfällen ließ sich etwa das Ausmaß der komplikationsbehafteten Nasennebenhöhlen-Operation nicht anhand der vorhandenen Dokumente (präoperative Befunde, Bildgebung, OP-Bericht, Histologie) nachvollziehen, d. h. rechtfertigen.
Die grundsätzliche Bedeutung einer guten ärztlichen Dokumentation wird auch durch das Urteil des Oberlandesgerichtes Sachsen-Anhalt (1. Zivilsenat, 15.11.2011; AZ 1 U 31/11) unterstrichen, wie Hosemann zitierte: „Einer formell und materiell ordnungsgemäßen ärztlichen Dokumentation kann bis zum Beweis des Gegenteils Glauben geschenkt werden“.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden