Für Mediziner:
Die Fortbildung „Heidelberger Gespräch“ ist von der Landesärztekammer für den 24.10.22 mit 6 CME Punkten und für den 25.10.22 mit 8 CME Punkten anerkannt
Für Juristen:
Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe wurde von uns angefragt und sieht keine Bedenken, eine Fortbildungsbescheinigung gem. § 15 FAO für Teilnehmer des 35. Heidelberger Gesprächs nach Vorlage eines Teilnahmenachweises für Fachanwälte für Sozialrecht und Fachanwälte für Medizinrecht auszustellen.
Dazu erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung sowie das vollständige Tagungsprogramm mit Vorträgen und Uhrzeiten.
Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um die Empfehlung der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe handelt. Die Entscheidung trifft die für Sie örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer.