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Editorial

Allzu selten taucht die Frage nicht auf und kann dann in der Begutachtungssituation zu erheblichen Problemen führen: sind Begleitpersonen während der Begutachtung zuzulassen? Dieser Frage waren in den letzten zwei Jahrzehnten in dieser Zeitschrift mehrere Beiträge gewidmet, wobei es mittlerweile als gefestigte Meinung angesehen werden kann, dass die Entscheidung darüber „nach fachlichem Ermessen“ allein in die Zuständigkeit des einzelnen Sachverständigen fällt. Wie genau im Einzelfall der Sachverständige verfahren sollte, wird im ersten Beitrag dieser Ausgabe von Brockmeyer, Hellweg und Merten dargestellt.

Dem Problem der kausalen Abtrennung einer anlagebedingten zu einer traumatischen Patellaluxation zumindest näher zu kommen wird im nachfolgenden Beitrag von Strich anhand einer kritischen Würdigung von verschiedenen inneren und äußeren Faktoren des Krankheitsbildes versucht, wobei nach abschließender Aussage des Autors eine wirklich unumstrittene Aussage hierzu aktuell nicht möglich ist. Es bedarf also immer für den individuellen Fall einer ausführlichen differenzierenden Diskussion aller Umstände durch den Gutachter.

Über eine in der Begutachtungspraxis eher seltene Problematik mit entsprechend wenig Hinweisen hierzu in der Literatur wird im dritten Beitrag dieser Ausgabe von Dematté und Theurer berichtet. Überlastungsschäden des Dammes durch unphysiologische Sitzpositionen etwa bei Radfahrern können einmal zu einer Schädigung des Nervus pudendus mit nachfolgenden neuralgischen Beschwerden führen, weiter zu einer pathologischen Bindegewebsvermehrung im Bereich des Dammes, die als „Biker‘s nodule“ in der Literatur beschrieben ist. Abschließend wird von Weistenhöfer et al. zu einem strittigen Problem in der bg-lichen Praxis ein Kompromisspapier zu einem Algorhythmus und einer Entscheidungshilfe zur kausalen Bewertung von Faktoren der Exposition für eine Zusammenhangsbegutachtung beim Harnblasenkarzinom zur Diskussion gestellt.

Das für den 24. und 25.Oktober dieses Jahres geplante Heidelberger Gespräch wird wenn irgend möglich nach dem Aussetzen in den Jahren 2020 und 2021 wieder als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden, allerdings erweitert nach den Wünschen der Mehrheit der Teilnehmer an den Webinaren in diesen beiden Jahren auch als hybride Veranstaltung. Die einwandfrei funktionierende Technik bei beiden Webinaren drängt eine solche erweiterte Form der Veranstaltung förmlich auf, auch in der Hoffnung, dass hierdurch ein Zugang zu der Veranstaltung auch denen möglich wird, die etwa aus Zeitgründen zu einer Fahrt nach Heidelberg nicht in der Lage sind. Als Themen vorgesehen sind Probleme in der Begutachtung von Long- bzw. PostCovid und die sich durch die Pandemie beschleunigt herausgebildeten neuen digitalen Formen der Gerichtsverhandlung und auch der gutachterlichen Tätigkeit. Weiter sind Beiträge zur neuen BK 4116 – Lungenkrebs durch Passivrauchen – vorgesehen, ebenso zum in Kürze vollständig in Kraft tretenden SGB XIV.

E.Losch, Frankfurt am Main