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Editorial

Einen Blick über den Zaun für medizinische Sachverständige in unser Nachbarland Schweiz ermöglichen die Ausführungen im ersten Beitrag dieser Ausgabe durch Koch und Bülow. In der Schweiz sind abweichend vom System in Deutschland Berufsunfälle und nicht durch berufliche Einwirkungen eintretende Unfälle obligatorisch in einer Versicherung organisiert. Welcher Leistungsträger aber schlussendlich mit welchem Leistungsumfang einzustehen hat ist dann Gegenstand einer ärztlichen Kausalitätsbeurteilung, die sich begründet auf die gültigen klinischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse für den Einzelfall stützen muss. Da diese Kenntnisse in der universitären Ausbildung kaum vermittelt werden, gelten seit dem 1.1.2022 als Voraussetzung für eine Erstellung medizinischer Gutachten neben einer fünfjährigen klinischen Tätigkeit der Erwerb eines Zertifikats des Vereins Versicherungsmedizin Schweiz. Zweifellos ein Instrument zur Qualitätssicherung.

Zu Meniskuserkrankungen von Fußballern wird angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung dieser Sportart häufig in den Breitenmedien berichtet. Hinsichtlich der Anerkennung einer Berufskrankheit nach Listen-Nummer 2102 (Meniskusschäden durch andauernde oder häufig wiederkehrende, Kniegelenke überdurchschnittlich belastende Tätigkeit) besteht aber für die Tätigkeit des Profifußballers hinsichtlich der anspruchsbegründenden Belastungen eine kontroverse Diskussion. Die Studie von Spahn, Hofmann, Grifka, Ludolph, Klemm, Grosser und Meyer-Clement, wie wiedergegeben im 2.Beitrag dieser Ausgabe, untersucht den Stand der biomechanischen und epidemiologischen Erkenntnisse zum Meniskusschaden bei Profifußballern als Grundlage einer Kausalitätsbeurteilung durch den medizinischen Sachverständigen.

Zu den grundlegenden Fragen der rechtlichen Beurteilung einer COVID-19-Infektion als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall hatten Brandenburg und Woitjen vor einem Jahr in der Ausgabe 3/2021 dieser Zeitschrift bereits ausführlich Stellung genommen. Der von Brandenburg beim letzten Heidelberger Gespräch erweiternd hierzu gehaltene Vortrag zu den mittlerweile von den Unfallversicherungsträgern geschaffenen medizinisch/rehabilitativen Strukturen und den Anforderungen an den medizinischen Sachverständigen zu den sich für diesen Problemkreis stellenden Fragen findet sich als letzter Beitrag in aktualisierter Form in dieser Ausgabe.

An dieser Stelle noch einmal der Hinweis auf den neuen, im Abstand von 2 Monaten erscheinenden Newsletter der Zeitschrift, der zu aktuellen Fragen der medizinischen Sachverständigentätigkeit eine schnelle Information ermöglichen soll. Bestellen kann man ihn unter www.medsach.de. Hier sind auch die jeweils letzten Informationen zur Tagung „Heidelberger Gespräch“ zu finden. Der Beirat ist nach wie guter Hoffnung, dass für diese Tagung nicht nur eine digitale, sondern endlich auch wieder eine Teilnahme in eigener Person möglich sein wird.

E.Losch, Frankfurt am Main