Wie der Bundesgerichtshof, das Bundespatentgericht und der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist das Bundessozialgericht Mitglied der bereits 2017 von den Ländern Baden-Württemberg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen gegründeten Kooperationsgemeinschaft „EAkte als Service“. Auch die damit einhergehenden Synergieeffekte durch die Entwicklung gemeinsamer Lösungen beim Einsatz der elektronischen Prozessakte und der intensive fachliche Austausch auf Expertenebene haben entscheidend dazu beigetragen, dass weit vor Ablauf der gesetzlichen Frist die geforderte Umstellung der Aktenführung erfolgen konnte.
Pressemitteilung des Bundessozialgerichts