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Fahrtauglichkeit bei Morbus Parkinson oft eingeschränkt

Ganz aktuell weise Buhmann darauf hin, dass gerade Parkinsonpatienten häufig auf ihr Fahrzeug angewiesen sind und dass etwa 60 % aller Parkinsonpatienten sowie 50 % der Patienten mit tiefer Hirnstimulation noch aktiv Auto fahren. Da das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges ein Zusammenspiel sensorisch perzeptiver, motorischer und kognitiver Leistungen voraussetzt, sind diese bei der progredient verlaufenden Parkinsonerkrankung nach Buhmann im Krankheitsverlauf häufig beeinträchtigt.

Es konnte auch nachgewiesen werden, dass nicht nur die Patienten, sondern auch die behandelnden Neurologen die Fahrkompetenz bei ihren Parkinsonpatienten überschätzen. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass Neurologen medizinisch und gesetzlich verpflichtet sind, ihre Patienten zu beraten und deren Fahrtauglichkeit stets zu prüfen und bei Non-Compliance sogar die Schweigepflicht zu brechen, betonte Reichmann. Dies gelte selbstverständlich insbesondere für Busfahrer oder Taxifahrer.

Leider gebe es keine zuverlässigen Tests, die die Fahrtauglichkeit überprüfen lassen, so dass der Neurologe auf seine eigene Erfahrung und Untersuchungsergebnisse angewiesen sei und im Zweifel den Patienten auffordern müsse, ein Probefahren mit einem Fahrlehrer oder beim TÜV/DEKRA zu absolvieren. Es sei auch stets daran zu denken, dass neben der Parkinsonerkrankung selbst auch deren Medikation zur Fahruntauglichkeit führen könne. Patienten mit tiefer Hirnstimulation benötigen allerdings keine besondere Aufklärung, da ihre Fahrtauglichkeit sich nicht von der anderer Parkinsonpatienten zu unterscheiden scheine.

Buhmann, C. (2022) Fahrtauglichkeit bei Parkinson. Neurologie up2date; in Druck

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden