Diese reichen von einfachen oberflächlichen Verletzungen der Haut und der Hautanhangsgebilde bis hin zu schwersten Bulbustraumata mit Verlust des Sehvermögens oder sogar des ganzen Organs.
In über 50 % der Fälle werden Personen verletzt, die nicht selbst gezündet haben, sog. „bystander“, zu einem großen Anteil Kinder bzw. junge Menschen. Daher sind prophylaktische und aufklärende Maßnahmen dringend erforderlich sowie gesetzliche Reglementierungen notwendig, forderte Bechrakis.
(Huth, A., L. Loffler, L, Viestenz, A: Ocular injuries from fireworks in the past 11 years: Evaluation of the University Hospital and Polyclinic for Ophthalmology Halle. Ophthalmologe, 2019; doi: 10.1007/s00347-019-0941-z)
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden