09.11.2022 | Druckvorschau © shootingankauf - stock.adobe.com Zu neuen Regelungen u.a. über Häufigkeit und Dauer verordnungsfähiger Maßnahmen durch Pflegekräfte informiert der Gemeinsame Bundesausschuss. Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Regelungen über die Bestimmung der Häufigkeit und Dauer von einzelnen verordnungsfähigen Maßnahmen durch Pflegefachkräfte nach § 37 Absatz 8 SGB V und weitere Änderungen - Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de)