Es gibt darüber hinaus Hinweise darauf, dass ein früher Beginn der Immuntherapie nach der Radiochirurgie günstig ist. Wenn Hirnmetastasen mit Radiochirurgie und Immuntherapie behandelt werden können, sollte eine Ganzhirnbestrahlung wegen deren negativer kognitiver Folgen unterbleiben.
Ob bei multiplen, nicht mehr radiochirurgisch behandelbaren Hirnmetastasen ein Versuch mit primärer Immuntherapie unter Zurückstellung der Ganzhirnbestrahlung gerechtfertigt ist, muss im Einzelfall auch in Anbetracht der systemischen Tumorkontrolle entschieden werden. Die Steroiddosis sollte immer so niedrig wie möglich belassen werden.
Aufmerksamkeit auf durch Immuntherapien ausgelöste verstärkte entzündliche Reaktionen im ZNS einschließlich peritumoralem Ödem, Epilepsie und möglicherweise (seltenen) autoimmunen enzephalitischen Fällen bleibt dabei geboten.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden