Als aktuelle „Fazit für Praxis und Klinik“ nannte Grötz folgende Punkte:
1. Die Empfehlung zur dauerhaften, peri-radiotherapeutischen Betreuung aller Kopf-Hals-Strahlentherapie-Patienten von zahnärztlicher und chirurgischer Seite ist Bestandteil der aktuellen S2k-Leitlinie und zwischenzeitlich auch international etabliert. Die alleinige „Zahnsanierung“ vor einer Radiotherapie ist nicht ausreichend!
2. Frühere Studien zeigen, dass die Intensitäts-modulierte Strahlentherapie (IMRT) als alleiniger Faktor keine IORN-Prophylaxe darstellt. Deshalb unterscheiden sich die Empfehlungen zur peri-radiotherapeutischen Betreuung nicht von denen bei konventioneller Radiotherapie. Eine rezente Studie kann für die IMRT-Patienten eine IORN-Prognose-Vorteil durch Zahnsanierung prä radiationem nachweisen.
3. Das IORN-Risiko korreliert mit den Radiotherapie-Merkmalen Dosis und Zielvolumen. Der Begriff „Strahlenfeld“ sollte nicht mehr verwendet, sondern durch den Terminus „Zielvolumen“ ersetzt werden, welcher durch eine komplexe Dreidimensionalität gekennzeichnet ist.
4. Innerhalb der Mundhöhle sind die Sanierung prä radiationem und die fortgeführte Betreuung mit dem Ziel einer mittel- bis langfristigen Vermeidung von Zahnentfernungen post radiationem sowie die Einhaltung strenger Kautelen bei notwendigen Eingriffen (insbesondere Zahnentfernungen) wichtige Aspekte der wirksamen IORN-Prophylaxe.
5. Auch wenn rezente Metaanalysen auf eine klinische relevante IORN-Ereignisrate bei Zahnentfernungen prä radiationem verweisen, kann die daraus resultierende Empfehlung nicht lauten, auf eine Zahnsanierung vor Strahlentherapie zu verzichten, sondern eher die Merkmale der primären Mundhöhlen-Sanierung zu verbessern.
6. Die Anwendung autologer Plättchen-Konzentrate lässt (noch) keine evidenzbasierte Beurteilung zu.
7. Auch eine rezente Metaanalyse zeigt: Die chirurgische IORN-Therapie ist der nicht-chirurgischen im Outcome überlegen.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden