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Interventionelle Verfahren bei Migräne – aktuelle Leitlinienempfehlungen

Aus gutachtlicher Sicht besonders interessant sind etwa die Empfehlungen zum Einsatz interventioneller Verfahren (falls beurteilt werden soll, ob solche Behandlungen im Einzelfall als medizinisch notwendig anzusehen sind):

Die Anwendung einer okzipitalen Nervenblockade hat in wenigen Studien moderate Effekte in der Kurzzeitbehandlung (< 3 Monate) bei der chronischen Migräne gezeigt. Vor dem Hintergrund der geringen Nebenwirkungen kann die Anwendung in Einzelfällen erwogen werden, wenngleich unklar ist, ob Lokalanästhetika, Steroide oder beides die beste Wirksamkeit haben. Akute Effekte auf Migräneattacken sind nicht ausreichend untersucht. Invasive Verfahren der Neurostimulation wie die bilaterale Stimulation des N. occipitalis major kann bei therapierefraktären Patienten mit chronischer Migräne nach Evaluation in einem Kopfschmerzzentrum im Einzelfall erwogen werden. Die Implantation einer Elektrode in das Ganglion sphenopalatinum wird zur Migräneprophylaxe nicht empfohlen. Nicht invasive Stimulationsverfahren können angesichts der guten Verträglichkeit bei Patienten zum Einsatz kommen, die eine medikamentöse Migräneprophylaxe ablehnen. Zum jetzigen Zeitpunkt kommt in der Migränetherapie nur der elektrischen Stimulation des N. supraorbitalis eine praktische Bedeutung zu. Die chirurgische Durchtrennung des M. corrugator und anderer perikranieller Muskeln wird nicht empfohlen. Der Verschluss eines offenen Foramen ovale wird nicht empfohlen. https://register.awmf.org/assets/guidelines/030-057l_S1_Therapie-der-Migraeneattacke-Prophylaxe-der-Migraene_2023-01.pdf (mit PDF-Download)

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden