Zu diesem Thema war eine Recherche der internationalen Leitlinien sowie der internationalen Literatur durchgeführt worden, deren Ergebnisse mit Vertretern der Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische HNO-Heilkunde (AG PädHNO), der Deutschen Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie (DGHNOKHC) und dem wissenschaftlichen Arbeitskreis Kinderanästhesie (WAKKA) der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) in Konferenzen beraten wurden.
Als Ergebnis zeigte sich, dass auch andere medizinische und soziale Faktoren Einfluss auf die Durchführbarkeit ambulanter Operationen haben. Die Bewertung der Literatur und die Beachtung der Durchführung im internationalen Bereich lassen eine Altersgrenze eher in dem Bereich von 2 bis 3 Jahren als sachgerecht erscheinen, so Zenk. Interessanterweise sei im Krankenhausplan von Nordrhein-Westfalen eine untere Altersgrenze zum ambulanten Operieren von 4 Jahren dokumentiert.
Letztendlich handele es sich immer um eine individuelle und fallbezogene Entscheidung der behandelnden Ärzte, ob ein Eingriff ambulant oder stationär durchgeführt werden könne.
Deitmer, T., Beck, C. E., Becke-Jakob, K. et al. (2024). Stellungnahme zur Altersuntergrenze bei der ambulanten Durchführung von Adenotomien und Tonsillotomien. Laryngorhinootologie. 103 (01), 17–24.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden