95 % der amerikanischen Urologen führen Operationen bei Beschwerden wegen eines benignen Prostata-Syndroms durch. Deshalb könnte bei solchen Eingriffen die Anzahl der Klagen besonders hoch sein. Dies wurde nun in einer aktuellen Studie anhand der Daten der „Westlaw and LexisNexis“ Datenbanken von 2000 bis 2021 überprüft.
Es zeigte sich, dass in 30 Fällen eine transurethrale Resektion der Prostata der Anlass für eine Klage war, vornehmlich aufgrund (angeblich) ungenügender postoperativer Behandlung. Gründe dafür waren meistens eine Inkontinenz (23 %), eine erektile Dysfunktion (13 %) und ein Harnverhalt (13 %).
Interessanterweise waren 43 % der Kläger Patienten, die zur Zeit der Operation inhaftiert waren. Die Kläger gewannen allerdings nur zwei Fälle – wegen einer Kolonperforation nach Laserkoagulation der Prostata bzw. einer rekto-urethralen Fistel nach Mikrowellentherapie.
Porto, J., Suarez Arbelaez. M. C., Zarli, M. et al. (2023). Exploring the legal implications of benign prostatic hyperplasia surgeries in the United States: A comprehensive analysis of two decades of lawsuits. Cureus, 15 (5): e39335.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden